Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung – einschließlich der vorlesungsfreien Zeit – geleistet; grundsätzlich jedoch nur bis zum Ende der Förderungshöchstdauer (§ 15 Abs.1 BAföG). Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit wie sie in den Studien- und Prüfungsordnungen jeweils festgelegt ist.
Die jeweils festgesetzte Förderungshöchstdauer können Sie allen Leistungsbescheiden entnehmen. Das Ende der Förderungshöchstdauer ist dort in ausgewiesen.
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BAföG
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