Studierende mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können Förderung nach dem BAföG auch für einen fachorientierten Studienaufenthalt im Ausland oder ein entsprechendes Praktikum erhalten.
Bitte beachten Sie, dass hierfür nicht die üblichen Inlandsämter für Ausbildungsförderung zuständig sind. Alle Länder sind auf 16 Auslandsämter aufgeteilt. Welches Auslandsamt für Sie zuständig ist erfahren Sie „hier“. Verlinkung
Da die Auslandsförderung eine längere Bearbeitungszeit benötigt, stellen Sie Ihren Antrag bitte möglichst 6 Monate vorher, damit eine zeitnahe Auszahlung gewährleistet werden kann.
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BAföG
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