Gibt es eine Altersgrenze für die Förderung und sind Ausnahmen davon möglich?

Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den sie Ausbildungsförderung beantragen, das 45. Lebensjahr vollendet haben.

Natürlich gibt es auch weiterhin Ausnahmen zu dieser Regelung. Nutzen Sie die Möglichkeit und lassen Sie sich bei uns beraten.

Category: BAföG
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