Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die vor Mietvertragsabschluss zu erbringen ist. Die genauen Modalitäten (Kontonummer, Höhe) teilen wir Ihnen mit dem Angebot zur Anmietung eines Wohnheimplatzes mit. Die Kaution wird nicht verzinst (gem. § 551 BGB) und ca. vier bis sechs Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt. Voraussetzung ist, dass unsererseits keine Forderungen bestehen.
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Antragstellung
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