Wann muss ich wieviel vom erhaltenen BAföG zurückzahlen?

Die Förderung erfolgt je zur Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und zur anderen Hälfte als nichtverzinsliches Darlehen. Fünf Jahre nach dem Ablauf der Förderungshöchstdauer ist dieses Darlehen mit monatlichen Raten von mindestens 130,00 € zurückzuzahlen. Die Rückzahlung ist dabei auf einen Betrag von 10.010 € je Ausbildungsabschnitt begrenzt!

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) in 50728 Köln zieht zentral das BAföG-Darlehen ein.

Category: BAföG
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