Kann der Mietvertrag vorzeitig gekündigt werden?

Sie haben die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens zum 3. Werktag des vorangegangenen Monats im Studentenwerk eingegangen sein.

Bitte vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin vor Ihrem gewünschten Auszugstermin.
Den Auszugstermin stimmen Sie bitte mit dem Hausmeister im Vorfeld ab.

Zum Auszugstermin benötigen Sie Ihr Übergabeprotokoll. Die Wohnung sollte besenrein hinterlassen werden.

Category: Ein- und Auszug
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