
Du bist im Urlaubssemester, im Ausland oder in einer anderen besonderen Situation? Dann kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil deines Semesterbeitrags (z. B. den Studentenwerksanteil) von uns zurückbekommen.
Eine Rückerstattung ist möglich bei:
- Beurlaubung
- einem Auslandsaufenthalt (du kannst mind. 6 Monate Studium/Praktikum nachweisen)
- Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke
- Doppelimmatrikulation beim Übergang von Bachelor zu Master
Wichtig: Für den Antrag gelten feste Fristen – diese findest du in der aktuellen Beitragsordnung. Für Studierende der OVGU oder der Hochschule Magdeburg-Stendal endet die Frist für den Antragseingang wegen Auslandsaufenthalt
beim Studentenwerk bereits am 15. September. Schnell sein lohnt sich also!
Das Antragsformular steht hier zum Download für dich bereit. Einfach ausfüllen und fristgerecht beim Studentenwerk Magdeburg (Abteilung StudierendenService) einreichen. Nachweise kannst du i.d.R. auch nach Fristende noch nachreichen.
Bitte beachte, dass die Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets bei Exmatrikulation nicht über das Studentenwerk bearbeitet wird. Aufgrund interner Abläufe erfolgt diese durch einen separaten Prozess in der jeweiligen Hochschule, sofern die dafür geltenden Voraussetzungen und Fristen erfüllt sind.
Bei Fragen informiere dich gern in unseren FAQ’s oder wende dich an unsere Finanzierungsberatung!






