Geplante BAföG-Novelle: Licht und Schatten

Deutsches Studentenwerk (DSW) befürwortet Hochsetzung der Altersgrenzen auf 45 Jahre beim BAföG und Erhöhung der Elternfreibeträge um 20 Prozent. Kritik an zu geringer Anhebung der Bedarfssätze von nur 5 Prozent. Weitere Schritte hin zu einer strukturellen BAföG-Reform müssen folgen

Am 12. Mai 2022 diskutierte der Deutsche Bundestag die Pläne der Bundesregierung für die 27. BAföG-Novelle. Dazu erklärt Matthias Anbuhl, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW):

„Es gibt Licht und Schatten bei der geplanten BAföG-Novelle der Bundesregierung. Es ist gut, dass die Elternfreibeträge gleich um 20 Prozent angehoben und die Altersgrenzen auf 45 Jahre hochgesetzt werden sollen. Damit könnten endlich mehr Studierende BAföG bekommen.

Bei den Bedarfssätzen brauchen die BAföG-Pläne aber einen Booster. Das anvisierte Plus von 5 Prozent frisst die Inflation sofort wieder auf. Sie lag bereits im März und April deutlich über sieben Prozent. Die Regierung sollte den Studierenden keinen Kaufkraft-Verlust zumuten.

Die BAföG-Bedarfssätze müssen mindestens um 10 Prozent erhöht werden. Die Novelle muss sich an der Lebenswirklichkeit der Studierenden orientieren, so dass das BAföG wirklich zum Leben reicht.

Die 27. BAföG-Novelle ist ein guter, erster Schritt hin zu einer strukturellen BAföG-Reform. Es müssen aber weitere Schritte rasch folgen, etwa die Einführung einer Studienstarthilfe, die Erweiterung der Förderhöchstdauer oder ein Absenken des Darlehensanteils.“  

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