BAföG FAQs

We have compiled the most important questions & answers about the BAföG below.

 

Um Wohngeld zu beantragen, benötigst du eine Ablehnung dem Grunde nach. Diese liegt nur vor, wenn die Voraussetzungen, BAföG zu erhalten, nicht erfüllt sind (z.B. beim zweiten Bachelor, zweiten Master, Überschreitung Regelstudienzeit etc.). Die Begründung wird im Schreiben deutlich benannt und bedarf einem Antrag. Eine Ablehnung fehlender Mitwirkung oder ein Bescheid mit der Auszahlungssumme von 0,00 € reicht der Wohngeldstelle nicht aus.

 

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Wer sein Studium abbricht und BAföG bezieht, muss das BAföG-Amt umgehend über den Abbruch informieren und so schnell wie möglich die Exmatrikulationsbescheinigung zusenden. Denn die BAföG-Zahlung endet mit der Aufgabe des Studiums, spätestens mit der Ausstellung der Exmatrikulationsbescheinigung (nicht mit dem Ende des Semesters).

Es gibt die Möglichkeit, auch dein neues Studium vom ersten Semester an mit BAföG zu fördern, wenn du nach dem 1. bis 4. Fachsemester wechselst. Bei einem späteren Wechsel benötigst du einen unabweisbaren Grund – lass dich dazu von uns beraten.

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Das BAföG unterstützt dich auch, wenn du ein Auslandssemester planst oder komplett im Ausland studieren willst. Den Antrag auf Auslands-BAföG solltest du früh genug (mindestens 6 Monate vorher) beim Auslands-BAföG-Amt stellen. Unter „bafög.de“ findest du heraus, welches Amt für das Land zuständig ist, in das du reisen willst. Ggf. verlängert sich deine Förderungsmöglichkeit im Inland.

 

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Wenn du im Rahmen deines Studiums ein Praktikum machst – egal ob freiwillig oder verpflichtend – musst du das dem BAföG-Amt mitteilen, indem du den Vertrag in Kopie sendest. Dann wird geprüft, ob es eine Vergütung gibt und ob sie angerechnet werden muss.

Beachte, dass bei einem Pflichtpraktikum kein Freibetrag wie bei einem Nebenjob vorliegt.

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Wer BAföG-Leistungen erhält, hat Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten gehört, immer und umgehend den Nebenjob und das erwartete Einkommen im Bewilligungszeitraum zu erklären und an das Amt für Ausbildungsförderung zu senden.

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Dein Förderanspruch endet in dem Monat der letzten Prüfungsleistung, spätestens mit der Bekanntgabe des Bestehens. Teile uns dein bestandenes Studium also unverzüglich mit, damit wir uns mit dir freuen können.

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Wer BAföG-Leistungen erhält, hat Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten gehört, immer und umgehend die eigene neue Anschrift mitzuteilen. Die schnellste Möglichkeit besteht darin, den neuen Mietvertrag an das Amt für Ausbildungsförderung per BAföG-Digital zu senden.

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BAföG selbst zu berechnen, um vorher schon zu wissen, ob sich ein Antrag lohnt, klingt erst einmal sehr gut. Bisher können wir keinen BAföG-Rechner empfehlen, der euch mit allen Facetten durch das umfangreiche Terrain steuert. Die zuverlässigsten BAföG-Rechner sind unsere Mitarbeitenden. Sprecht uns also gern an!

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Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen aufenthaltsrechtlichen Status gem. §§ 8 und 61 BAföG, eine Hochschulzugangsberechtigung und noch kein abgeschlossenes Studium (Ausnahme: Bachelor-Master-Kombination)? Dann bist du wahrscheinlich BAföG-berechtigt. Es gibt jedoch Sonderregelungen, also lass dich gerne bei uns beraten.

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Die Auszahlung der Förderung findet immer für den nächsten Monat im Voraus statt, also z.B. Ende September für den Monat Oktober.

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Die BAföG-Förderung besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss (Geschenk vom Staat!) und einem Darlehensanteil, der zinslos ist und von dir 5 Jahre nach Regelstudienzeit zurückgezahlt werden muss. Allerdings ist dieser Darlehensanteil auf 10.010 Euro gedeckelt.

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Deine Förderungshöchstdauer neigt sich dem Ende und der Abschluss verzögert sich um ein Semester? Dann ist es jetzt möglich einmalig im Bachelor oder Master ein Flexsemester zu beantragen. Hiermit kannst du ohne die Nennung von Gründen ein Semester länger BAföG erhalten. Lass dich also gerne bei uns beraten.

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Nur ein einziges Mal in deinem Studium – und zwar am Ende des 4. Fachsemesters – benötigt das BAföG-Amt einen sog. „Leistungsnachweis“, um dich weiterhin fördern zu können. Bei den meisten Studiengängen ist das Transcript of Records relevant. Wieviele Punkte du am Ende des 4. Fachsemesters mindestens erreicht haben musst, erfährst du beim Prüfungsamt. Studiengänge mit Abschluss Staatsexamen benötigen in den meisten Fällen zum Nachweis das Formblatt 05, das vom Prüfungsamt ausgestellt wird.

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Das BAföG-Amt darf dich so lange fördern, wie es die Regelstudienzeit deines Studiengangs vorsieht. Überschreitest du die Regelstudienzeit und brauchst weiterhin Förderung? Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich, z.B. nach einem Auslandssemester, bei Schwangerschaft, Kindeserziehung, Gremientätigkeit, etc. Lass dich gerne bei uns beraten.

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Du immatrikulierst dich erstmalig an einer Hochschule oder Universität, bist unter 25 Jahre und hast bis zum Monat vor Studienbeginn Sozialleistungen erhalten? Dann informiere dich bei unseren Mitarbeitenden des BAföG-Amtes und sichere dir 1.000 € Studienstarthilfe.

 

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Der Einkommensnachweis der Eltern (nur leibliche und Adoptiv-Eltern!, Stiefeltern sind nicht berechnungsrelevant) und des Ehepartners/ der Ehepartnerin muss ein offizieller Nachweis sein. Das sind z.B. der Einkommensteuerbescheid, die Lohnsteuerbescheinigung, der Dezember-Gehaltsnachweis, der Rentenbescheid, Nachweise vom Arbeitsamt oder Jobcenter. Zur Berechnung wird das Einkommen vom vorletzten Jahr benötigt (z.B. von 2022, wenn du 2024 einen Antrag stellst). Wenn deine Eltern jetzt weniger Einkommen haben als vor 2 Jahren, dann stelle unbedingt einen Aktualisierungsantrag und zwar jederzeit während deines Bewilligungszeitraums. Deine Förderungshöhe wird dann neu berechnet und du erhältst ggf. einen höheren Förderungsbetrag.

Geschwisterkinder sind ebenso sehr wichtig, damit dein Förderungsbetrag möglichst hoch wird! In Formblatt 03 sollen deine Eltern alle Kinder (auch Stief- und Pflegekinder!) eintragen, egal was sie tun und wo sie sind (Kita, Schule, Ausbildung, Studium, Promotion, FSJ, Aupair oder arbeitslos). Hier ist auch darauf zu achten, dass das Einkommen der Geschwister eine Rolle spielen kann.

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Wenn du vor deinem Studium insgesamt 6 Jahre eine Ausbildung abgeschlossen hast und voll erwerbstätig warst, du nach dem 18. Lebensjahr bereits 5 Jahre voll erwerbstätig warst oder bei Beginn des Studiums bereits 30 Jahre jung bist, kannst du elternunabhängig gefördert werden. Sprich uns an, wenn du unsicher bist, ob du diese Voraussetzungen erfüllst.

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Stelle deinen Antrag auf Ausbildungsförderung einfach online über BAföG-Digital.

Sollte dein Studienort dann nicht Magdeburg sein, senden wir deine Unterlagen an das zuständige Studentenwerk deines tatsächlichen Studienorts.

Mach dies möglichst früh, spätestens jedoch nach Zulassung zum gewünschten Studiengang. Ab dem Monat, indem du deinen Antrag stellst, steht dir Förderung durch BAföG zu, frühestens jedoch ab Studienbeginn.

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