Hochschulen des Landes leisten Beitrag zur Integration von Flüchtlingen

PRESSEERKLÄRUNG DER LANDESREKTORENKONFERENZ SACHSEN-ANHALT E.V.

Auch die Hochschulen Sachsen-Anhalts werden sich für die Integration und Bildung von Flüchtlingen engagieren. Dazu soll insbesondere das Angebot von Sprach- und Vorbereitungskursen erweitert werden, um Interessierte für ein Studium zu qualifizieren. Die Landesrektorenkonferenz schlägt dafür die Einrichtung von drei Zentren in Magdeburg, Halle und Köthen vor. Für die Umsetzung dieser Pläne werden voraussichtlich 1,5 Millionen Euro pro Jahr benötigt, die das Land zur Verfügung stellen müsse. Qualifiziert werden könnten so über einen Zeitraum von drei Jahren 600 studieninteressierte Flüchtlinge. „Die Hochschulen sehen sich in der Pflicht, diese gesellschaftliche Herausforderung auch gemeinsam anzugehen“, so Präsident Prof. Dr. Armin Willingmann.

Die Mitglieder der Landesrektorenkonferenz Sachsen-Anhalt haben bei ihrer turnusmäßigen Herbstsitzung am 24.09.2015 in Bernburg folgende Erklärung zur „Integration von Flüchtlingen an den Hochschulen Sachsen-Anhalts“  verabschiedet. Es folgt der Text im Wortlaut:

Auf Grundlage eines von der Hochschule Magdeburg-Stendal entworfenen Konzeptes sowie langjähriger Erfahrungen im Zusammenhang mit der Integration und Weiterqualifizierung ausländischer Studierender im Landesstudienkolleg, an den Universitäten und den Hochschulen für angewandte Wissenschaften erklären die Mitglieder der Landesrektorenkonferenz Sachsen-Anhalt  ihre fortdauernde Bereitschaft, sich weiter Flüchtlingen für Ausbildungsmaßnahmen zu öffnen und den Zugang zu Studienangeboten im Rahmen verfügbarer Kapazität zu ermöglichen.

Die Hochschulen sehen sich in der Lage, die erforderlichen Eingangsprüfungen für eine festgelegte Anzahl studierwilliger Flüchtlinge durchzuführen, erforderliche Vorbereitungskurse zur sprachlichen und fachlichen Qualifizierung anzubieten und die für ein Studium erforderlichen Zusatzkompetenzen zu vermitteln.

An den Standorten in Magdeburg/Stendal, Halle/Merseburg und in Köthen werden dafür geeignete Zentren eingerichtet bzw. vorhandene Strukturen genutzt, deren Aufgabe es ist, geeignete Studieninteressenten zu gewinnen. Um den unterschiedlichen Bedarfen zu entsprechen und eine optimale Beratung der Studieninteressenten zu gewährleisten, werden an den staatlichen Hochschulen Koordinierungsstellen geschaffen und bestehende Netzwerke der Hochschulen genutzt.

Die Hochschulleitungen müssen zugleich darauf hinweisen, dass diese zusätzlichen Leistungen nicht mit den vorhandenen Ressourcen aus den Hochschulhaushalten erbracht werden können. Daher ist es erforderlich, die Hochschulen über einen Zeitraum von zunächst drei Jahren mit den für diese Maßnahmen erforderlichen finanziellen Mitteln auszustatten. Diese Mittel finden Verwendung für die Organisation der Betreuung, die Durchführung von Vorbereitungs- und Sprachkursen sowie erforderlicher Prüfungen. Zudem werden für diese Kurse und Prüfungen Fahrtkosten der Teilnehmer anfallen.

Neben diesen Kosten zusätzlicher Angebote für Flüchtlinge hält es die Landesrektorenkonferenz für notwendig, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmern dieser Hochschulkurse für eine Übergangszeit auch „Stipendien“ zur Verfügung gestellt werden, die einen Beitrag zum notwendigen Lebensunterhalt in der Qualifizierungsphase leisten; dieses Stipendienprogramm ist so lange erforderlich, wie keine anderen Finanzierungsquellen für studierende Flüchtlinge zur Verfügung stehen.

Für die Finanzierung der vorgenannten Maßnahmen an den Hochschulen des Landes wird ein Mittelbedarf von bis zu 1,5 Mio. Euro/pro Jahr und eine Projektdauer von zunächst drei Jahren veranschlagt. Es ist davon auszugehen, dass ca. 600 Personen durch diese Programme innerhalb von drei Jahren qualifiziert werden und ein Großteil der Absolventen anschließend eine Tätigkeit in Sachsen-Anhalt aufnehmen kann.

Die vorläufige Planung des gemeinschaftlichen Projekts sieht im Dreijahreszeitraum rd. 1,6 Mio. Euro für Sprach- und Qualifizierungskurse sowie ca. 1,2 Mio. Euro für zusätzliches Personal vor. Hinzu treten Aufwendungen für die Qualifizierung des Hochschulpersonals in Fragen des Migrationsrechts und der interkulturellen Kommunikation. Für das geplante Stipendienprogramm werden derzeit rd. 1 Mio Euro angesetzt; dieser Posten kann an neue gesetzliche Rahmenbedingungen  – insbesondere zum BAföG-Bezug – angepasst werden.

Die Hochschulen werden die notwendige Auswahl unter den geeigneten Kandidaten für ein Studium mittels Prüfungen vornehmen und sich hierzu untereinander abstimmen. Erste Programme beginnen bereits im laufenden Jahr.

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