Kein Geld verschenken!

Zum Wintersemester 2022/2023 hat der Bundestag eine Anhebung der BAföG-Sätze und eine Erweiterung des Berechtigtenkreises beschlossen. Was bedeutet das für dich? 

Wer bisher kein BAföG bekommen hat oder hätte, könnte aufgrund der Anhebung jetzt Anspruch haben!

 

 

 

Das ändert sich:

  • Anhebung der BAföG-Höchstsätze
    Höchstsatz für zuhause wohnende Studis erhöht sich auf 511 €, für alle anderen Studis auf 812 €. Für alle ab 25 Jahren (selbstzahlende Krankenversicherung) erhöht sich dieser Satz auf 633 € wenn sie zuhause wohnen und für alle anderen auf 934 €. Alle über 30 Jahre bekommen einen Krankenversicherungszuschlag bis zu 206 € pro Monat.
  • Mehr Verdienst durch Minijobs möglich
    Statt der gewohnten 450 € im Monat darfst du ab dem Wintersemester bis zu 520 € im Monat anrechnungsfrei dazu verdienen.
  • Mehr Geld auf dem Konto erlaubt
    Anstatt bisher 8.200 € darfst du jetzt bis zu 15.000 € auf dem Konto haben, ohne das vom BAföG etwas abgezogen wird (über 30 Jährige dürfen bis zu 45.000 € haben).
  • Mehr Geld fürs eigene Kind
    Deine Familienplanung im Studium wird mit 160 € im Monat pro Kind unterstützt.
  • Spätes Studium möglich
    Jetzt kannst du auch BAföG erhalten, wenn du bis zum 45. Lebensjahr dein Studium beginnst (vorher lag die Grenze bei 30 Jahren).
  • Beantragung jetzt auch digital
    Verschwende kein Papier, stelle deinen Antrag jetzt auf www.bafoeg-digital.de

Es lohnt sich also, einen BAföG-Antrag zu stellen, bei Fragen steht dir unser Amt für Ausbildungsförderung zur Seite.
Wir freuen uns auf ein gemeinsames Telefonat, ein persönliches Treffen in der Sprechstunde oder ein Treffen auf einer unserer kommenden Veranstaltungen