KfW–Studienkredit

Partner der KFW
Nicht jeder Studierende bekommt (ausreichend) staatliche Ausbildungsförderung. Für diese Studierenden stellt der KfW-Studienkredit (www.kfw.de) eine Alternative dar.
Im Studentenwerk Magdeburg beraten wir nicht nur zu den Kreditkonditionen, sondern prüfen vorher auch alle sonstigen Möglichkeiten der Studienfinanzierung (BAföG, Bildungskredit etc.). Sollte sich danach eine günstigere Form der Studienfinanzierung ergeben, werden wir Sie darauf hinweisen. Denn nur so können wir unserem gesetzlichen Auftrag und eigenem Anspruch an eine unabhängige Beratung und bestmögliche direkte Unterstützung unserer Studierenden gerecht werden.
Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte zur Terminvereinbarung an Herrn Wesche (0391 / 67-51539).
Außerdem können Sie eine E-Mail an Studienkredit@Studentenwerk-Magdeburg.de senden.
Mit dem KfW-Studienkredit werden die Lebenshaltungskosten für diese Hochschulausbildungen finanziert:
- ein grundständiges Erststudium,
- ein Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium),
- ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium (postgraduales Studium),
- einen Master (postgraduales Studium) oder
- eine Promotion.
Die Förderung erfolgt unabhängig vom gewählten Studienfach. Auch Auslandssemester können gefördert werden, wenn Ihre Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland weiterbesteht.
Je nach Wunsch des Auszubildenden zahlt die KfW monatliche Beträge zwischen 100 EUR und 650 EUR aus. Eine Einmalzahlung des gesamten Kreditbetrages ist allerdings nicht möglich. Jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober können die monatlichen Darlehensbeträge an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden.
Den KfW-Studienkredit erhalten Studierende, die:
- 18 bis 44 Jahre alt sind und
- an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland
- in Teilzeit, Vollzeit oder berufsbegleitend studieren
und außerdem eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- deutsche Staatsbürger sind
- Familienangehöriger eines deutschen Staatsbürgers sind und sich mit diesem in Deutschland aufhalten
- EU-Staatsbürger sind und sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten
- Familienangehöriger eines EU-Staatsbürgers sind und sich mit ihm im Bundesgebiet aufhalten
- Bildungsinländer.
Bei der Beantragung des Darlehens für ein grundständiges Erst-/Zweitstudium kommt es zudem auf das Alter zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungsbeginn an. Wenn Sie höchstens
- 24 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 14 Fördersemester.
- 34 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 10 Fördersemester.
- 44 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 6 Fördersemester.
Bei einem postgradualen Studium sowie einer Promotion beträgt die Förderdauer maximal 6 Semester, wenn Sie bis zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungsbeginn höchstens 44 Jahre alt sind.
Für die Gewährung des Kredites kommt es weder auf die individuelle Einkommens- noch auf die Vermögenssituation an. Auch Kreditsicherheiten müssen nicht gestellt werden.
Die Tilgung beginnt nach Ablauf der tilgungsfreien Karenzphase, die zwischen 6 und 23 Monate betragen kann. Das Darlehen ist in monatlichen Raten, die Zins und Tilgung enthalten (Annuitäten), innerhalb von max. 25 Jahren zurückzuzahlen.
Die vollständigen Informationen zum KfW-Förderprodukt finden Sie im Merkblatt:
Das Antragsformular finden Sie im Online-Kreditportal und können dort direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Auf Basis Ihres Antrages wird Ihnen online ein Vertragsangebot erstellt. Mit dem ausgedruckten Antrag und Vertragsangebot gehen Sie zu einem KfW-Vertriebspartner (z.B. dem Amt für Ausbildungsförderung im Studentenwerk Magdeburg). Neben diesen Antragsunterlagen sind
- Ausweisdokument,
- Studienbescheinigung,
- Kontoverbindungsnachweis sowie
- ggf. das Formblatt für nichtdeutsche Antragsteller
- das Leistungsnachweisformular in fortgeschrittenen Studienphasen
beim Vertriebspartner vorzulegen. Der Vertriebspartner leitet Ihren Antrag an die KfW weiter, die dann die Kreditentscheidung trifft.
Auszahlungsvoraussetzung für jedes weitere Semester ist die beim Vertriebspartner spätestens jeweils zu Beginn des Semesters vorzulegende, gültige Studienbescheinigung für das kommende bzw. gerade begonnene Semester.
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