Frei werdende BAföG-Mittel der Länder für die Studentenwerke

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  • Deutsches Studentenwerk (DSW): Frei werdende BAföG-Ländermittel müssen in die Studentenwerke fließen
  • Fachgespräch im Bundestags-Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
  • DSW: „Mittel müssen für die soziale Versorgung der Studierenden durch die Studentenwerke genutzt werden“
  • Länder haben jährlich 1,17 Milliarden Euro zur Verfügung

Das Deutsche Studentenwerk bekräftigt seine Forderung, dass die Bundesländer ihre frei werdenden BAföG-Mittel den Studentenwerken zukommen lassen müssen. Der Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung berät in einem öffentlichen Fachgespräch über das Thema.

Das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Verband der 58 Studentenwerke in Deutschland, hat zu diesem morgigen Fachgespräch eine Stellungnahme vorgelegt. Darin fordert der Verband, die bisherigen Länder-BAföG-Mittel „für die soziale und wirtschaftliche Versorgung der Studierenden durch die Studentenwerke zu nutzen“.

DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde ergänzt: „Die Mittel, um welche der Bund nun die Länder beim BAföG entlastet, waren bisher zweckgebunden für die direkte, unmittelbare Förderung der Studierenden. Nun müssen sie für die indirekte, die mittelbare Förderung der Studierenden verwendet werden.“

„Die Studentenwerke benötigen dringend zusätzliche Mittel, um ihre Wohnheim-, Mensa- und Beratungskapazitäten auszubauen“, so Meyer auf der Heyde.

Weil seit diesem Jahr der Bund das BAföG zu 100% finanziert, werden in den 16 Bundesländern jährlich Gelder in Höhe von rund 1,17 Milliarden Euro frei. Sie entsprechen dem bisherigen, 35%-igen Länderanteil der BAföG-Finanzierung.

Die DSW-Stellungnahme online:

www.studentenwerke.de/de/content/unaufgeforderte-stellungnahme-des

Weitere Stellungnahmen auf der Website des Ausschusses:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a18/fg-qualifiz_bafoeg/374620

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