Der neue Rundfunkbeitrag ab 2013

Ab 1. Januar 2013 startet der Rundfunkbeitrag und löst damit die Rundfunkgebühr ab. Laut Mitteilung der GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland) ist der neue Rundfunkbeitrag ‘einfach und gerecht – Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls finanzieren gemeinsam den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Beitragseinzug erfolgt durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.’

Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden außerhalb des elterlichen Haushalts (z. B. am Ausbildungsort, Hochschulort, Wohnheim) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.

Im Zuge der Umstellung gibt die GEZ neue Informationen und Formulare aus. An den Infopoints in der Mensa UniCampus und Mensa Herrenkrug und in der Beratungsstelle Wernigerode finden Sie z.B. die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht/ auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrages.

Weitere Infos finden Sie unter www.gez.de

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