Wie lang ist maximal eine Förderung möglich?

Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung – einschließlich der vorlesungsfreien Zeit – geleistet; grundsätzlich jedoch nur bis zum Ende der Förderungshöchstdauer (§ 15 Abs.1 BAföG). Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit wie sie in den Studien- und Prüfungsordnungen jeweils festgelegt ist.

Die jeweils festgesetzte Förderungshöchstdauer können Sie allen Leistungsbescheiden entnehmen. Das Ende der Förderungshöchstdauer ist dort in ausgewiesen.

Kategorie: BAföG
Setzen Sie ein Lesezeichen auf den Permalink.