Einigung bei Bildungsfinanzierung: Bund und Länder müssen auch an die soziale Infrastruktur denken

  • Grafik BAföG Studium GeldDurch die ausschließliche Bundesfinanzierung des BAföG haben die Länder ab 2015 jährlich zusätzlich 1,17 Milliarden Euro zur Verfügung
  • Die über eine Änderung des Art. 91 Grundgesetz vorgesehene, direkte Förderung der Hochschulen durch den Bund muss auch die Studentenwerke einbeziehen
  • Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde: „Nun müssen Bund und Länder endlich auch zusätzliche Wohnheim, Mensa- und Beratungs-Kapazitäten fördern“

Wenn der Bund ab 2015 das BAföG vollumfänglich finanziert, haben die Bundesländer ab 2015 jährlich rund 1,17 Milliarden Euro mehr zusätzlich zur Verfügung Diese zusätzlichen Mittel müssen auch in die soziale Infrastruktur fließen. Das fordert das Deutsche Studentenwerk (DSW), in welchem die 58 Studentenwerke in Deutschland organisiert sind.

DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde erklärt:

„Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt und auch im Koalitionsvertrag festgehalten, dass die Mittel, um welche der Bund nun die Länder in der Hochschulbildung entlastet, definitiv ins Hochschulsystem fließen sollen. Dazu gehören unabdingbar auch die Studentenwerke, die die soziale Infrastruktur des Studiums bilden. Diese soziale Infrastruktur muss dringend ausgebaut und modernisiert werden. Die Länder haben nun dafür 1,17 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung.

Auch der Bund kann sich künftig über gemeinsame Bund-Länder-Programme vor allem an der Finanzierung der sozialen Infrastruktur beteiligen, wenn der Artikel 91b des Grundgesetzes wie beabsichtigt zur direkten Förderung durch den Bund neu gefasst werden soll. Da die Kapazitätserweiterung der Hochschulen über die Hochschulpakte zwangsläufig den Bedarf an Studentenwohnheimplätzen und Verpflegungsmöglichkeiten usw. erhöht, ist es nur folgerichtig, dass Hilfen des Bundes auch für den Aus- und Neubau dieser Einrichtungen bereitgestellt werden.

Die Studierenden benötigen dringend preisgünstigen, bezahlbaren, staatlich geförderten Wohnraum. Die Mensakapazitäten müssen an vielen Standorten erhöht werden, ebenso die studienbegleitende Beratung oder die Kinderbetreuung. Auch die Kapazitäten in den BAföG-Ämtern der Studentenwerke können nun sehr rasch erhöht werden.

Durch die Einigung bei der Bildungsfinanzierung haben Bund und Länder nun keine Entschuldigung mehr, Investitionen in die soziale Infrastruktur noch länger zurückzustellen.“

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