Wohnen-FAQ

Die wichtigsten Fragen & Antworten zu unseren Wohnheimen haben wir nachfolgend zusammengestellt.

 

1) Antragstellung

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der hohen Nachfrage nicht allen antragstellenden Studierenden einen Wohnheimplatz vermitteln können. Für die Wohnungssuche setzen Sie sich bitte mit unseren Kooperationspartnern in Verbindung oder wenden sich an weitere private Wohnungsanbieter der Stadt. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie hier.

Kategorie: Antragstellung

Sofern Sie unser Mietangebot annehmen möchten, führen Sie nun bitte innerhalb der Frist die im Mietangebot aufgeführten Schritte durch. Wir bereiten dann die Übergabe der Schlüssel und der Vertragsunterlagen am Einzugstag vor.

Entspricht unser Angebot nicht Ihren Wünschen, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir Ihnen ggf. ein anderes Angebot zusenden können. Erhalten wir innerhalb der Angebotsfrist keine Rückmeldung, wird der Ihnen angebotene Wohnheimplatz anderweitig vergeben und Ihr Antrag erlischt aus der Warteliste.
Eine erneute Antragstellung ist danach möglich.

Kategorie: Antragstellung

Es wird immer der zuletzt gestellte Antrag berücksichtigt. Alle vorherigen Anträge werden automatisch gelöscht. In Bezug auf die Warteliste kann dies eine Verschlechterung Ihrer Warteposition bedeuten. Nutzen Sie daher immer die Möglichkeit zur Änderung Ihrer persönlichen Daten über den Wohnheimservice oder senden Sie uns eine E-Mail mit den zu ändernden Daten.

Kategorie: Antragstellung

Beide müssen einen eigenen Wohnheimantrag stellen. Auf dem Wohnheimantrag wird jeweils an der entsprechenden Stelle der Name desjenigen, mit dem man zusammen wohnen möchte, eingetragen. Wir versuchen, die Wünsche entsprechend zu berücksichtigen, können aber keine 100 %-ige Garantie geben.

Kategorie: Antragstellung

Studienanfänger können einen Antrag auf einen Wohnheimplatz ein Semester vor beabsichtigtem Studienbeginn stellen. Ansonsten gibt es keine festen Fristen.

Kategorie: Antragstellung

Bekommen Sie von uns bis zum Einzugs-Wunschtermin kein Angebot zugeschickt, können wir Ihnen aufgrund der hohen Nachfrage aktuell leider keinen Wohnheimplatz zur Verfügung stellen. Ihre Bewerbung bleibt dann aktiv und wir werden wie bisher ca. alle 4 Wochen per E-Mail nachfragen, ob Sie Ihre Bewerbung noch aufrechterhalten möchten.

Kategorie: Antragstellung

Das Bankeinzugsverfahren ist die in unserem Studentenwerk übliche Form der Mietzahlung und Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages. Die Bankeinzugsermächtigung wird grundsätzlich erst beim Zustandekommen eines Mietverhältnisses (nach Abschluss des Mietvertrages) wirksam.

Kategorie: Antragstellung

Antragsberechtigt sind…

  •  … zugelassene oder bereits immatrikulierte Studierende der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Hochschule Magdeburg-Stendal und Hochschule Harz.
  •  … noch nicht immatrikulierte Studienanfänger, die an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Hochschule Magdeburg-Stendal oder Hochschule Harz ein Studium aufnehmen werden.
Kategorie: Antragstellung

Die Bewerbung auf einen Wohnheimplatz ist ausschließlich über unseren Online-Antrag möglich.

Tragen Sie bitte alle geforderten Angaben in die entsprechenden Felder ein und senden das Formular anschließend ab. Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail alle uns mit dem Antrag übermittelten Daten und einen Bestätigungs-Link. Die Daten müssen nun von Ihnen auf ihre Richtigkeit überprüft und ggf. korrigiert werden. Sind alle Daten korrekt, bestätigen Sie Ihre Bewerbung bitte über den Bestätigungs-Link am Ende der E-Mail. Erst nach erfolgreicher Bestätigung ist Ihre Bewerbung auf einen Wohnheimplatz aktiv.

Kategorie: Antragstellung

Sollten Sie noch keinen Wohnheimplatz erhalten haben, werden wir nun ca. alle 4 Wochen per E-Mail nachfragen, ob Sie Ihre Bewerbung noch aufrechterhalten möchten. Ist das der Fall, reicht eine kurze Bestätigung.

Kategorie: Antragstellung

Sie dürfen in der Regel bis zu 4 Semester im Wohnheim wohnen. Voraussetzung ist die Immatrikulation an einer unserer Hochschuleinrichtungen. Nach Ablauf der 4 Semester haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung zu stellen. Bei triftigen Gründen kann der Mietvertrag maximal um 2 Semester verlängert werden.

Kategorie: Antragstellung

Sie erhalten in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen vor Einzugs-Wunschtermin ein befristetes Mietangebot. Zum Wintersemester kann sich dieser Zeitraum auf 1-2 Wochen verkürzen.

Kategorie: Antragstellung

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die vor Mietvertragsabschluss zu erbringen ist. Die genauen Modalitäten (Kontonummer, Höhe) teilen wir Ihnen mit dem Angebot zur Anmietung eines Wohnheimplatzes mit. Die Kaution wird nicht verzinst (gem. § 551 BGB) und ca. vier bis sechs Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt. Voraussetzung ist, dass unsererseits keine Forderungen bestehen.

Kategorie: Antragstellung

2) Ausstattung der Wohnheime und Zimmer

Dem Mieter sind bauliche Änderungen an den Mieträumen untersagt. Poster und Aufkleber müssen vor dem Auszug entfernt werden.

Kategorie: Ausstattung

Die Meisten Wohnheime verfügen über einen Fahrradkeller. Die Nutzung des Fahrradkellers und der Fahrradständer erfolgt auf eigene Verantwortung. Das Studentenwerk übernimmt keine Haftung für entstandene Schäden oder Diebstahl. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich das Fahrrad ordnungsgemäß zu sichern.

Kategorie: Ausstattung

In jedem Zimmer ist ein Internetanschluss vorhanden. Sie brauchen lediglich einen Computer/Laptop mit LAN-Anschluss und ein LAN-Kabel (Patch-Kabel).

Bitte beachten Sie: das Internet wird primär für Studienzwecke zur Verfügung gestellt.

Die Wohnheime auf dem Hochschul/Uni-Campus sind an das Campus-Netzwerk angeschlossen. Wie Sie sich einloggen erfahren Sie auf der Seite des Universitätsrechenzentrums.

Bei Problemen mit der Internetverbindung wenden Sie sich bitte an das Rechenzentrum.

Rechenzentrum OvGU

ZKI der Hochschule Magdeburg-Stendal

Rechenzentrum Hochschule Harz

Das Wohnheim Haus 5 im Finkenborn in Wernigerode wird von dem Anbieter Heuer & Sack versorgt. Bei Problemen mit der Internetverbindung wenden Sie sich bitte an den Internetanbieter.

Kategorie: Ausstattung

Sie können die Parkflächen des Studentenwerkes am jeweiligen Wohnheim für Ihr Auto nutzen.

Kategorie: Ausstattung

Für das Waschen und Trocknen der Wäsche stehen in jedem Wohnheim mindestens eine Waschmaschine und ein Trockner (meist im Keller) zur Verfügung. Einige Wohnhäuser haben auch einen Trockenraum.

Zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden ist das Trocknen innerhalb der Wohneinheiten sowie das Aufstellen und Betreiben einer privaten Waschmaschine untersagt. Die bereitgestellten Wasch- und Trockengeräte stehen ausschließlich den Bewohnern des Wohnheimes zu.

Für die Nutzung werden entsprechende Gebühren erhoben. 

Die Waschvollautomaten werden von der Firma appWash betrieben. Für die Nutzung des Waschvollautomaten benötigen Sie die App appWash, die Sie im Google Play Store oder im App Store downloaden können.

Die Waschmaschinen werden vollständig über die App gesteuert. Bitte melden Sie jegliche Schäden oder Fehlfunktionen an den Maschinen dem appWash support.

Schäden in den Räumen, z.B. Wasserschaden, melden Sie bitte dem Hausmeister über das Schadensformular.

Kategorie: Ausstattung

Alle angegebenen Mieten sind Warmmieten. Die Nebenkosten für z. B. Heizung, Wasser, Strom, Müllabfuhr sowie Internet und Kabel-TV  sind bereits darin enthalten. Beim Studentenwerk Magdeburg sind die Nebenkosten nicht verbrauchsabhängig, sondern Pauschalpreise. Deswegen müssen Sie auch bei höherem Verbrauch keine Kosten nachzahlen. Weitere Kosten entstehen Ihnen lediglich, wenn Sie einen Telefonanschluss benötigen.

Kategorie: Ausstattung
1-Raum-Apartment

Eine abgeschlossene Wohneinheit, bestehend aus einem Zimmer mit Küche und Bad/Dusche und WC.

2-Raum-Apartment

Eine abgeschlossene Wohneinheit, bestehend aus zwei Zimmern mit Küche und Bad/Dusche und WC.

WG-Zimmer

Eine abgeschlossene Wohneinheit, bestehend aus zwei Zimmern, die jeweils von einem Studierenden bewohnt werden und sich die Küche und Bad/Dusche und WC teilen.

Einzelzimmer

Ein Einzelzimmer mit Gemeinschaftsküche und Gemeinschaftsdusche und Bad/WC auf dem Flur (außerhalb des Wohnbereichs).

Apartment barrierefrei

Eine abgeschlossene Wohneinheit, bestehend aus einem Zimmer mit Küche und Bad/Dusche und WC, die rollstuhlgerecht eingerichtet ist und sich in einem Wohnheim mit Fahrstuhl befindet.

Kategorie: Ausstattung

Die Briefkästen befinden sich für gewöhnlich im Eingangsbereich des Wohnheims. Die Briefkästen dürfen nicht beschriftet werden! Daher ist es wichtig, dass Sie immer Ihre Zimmernummer angeben, damit die Post richtig zugestellt werden kann.

Untermieter und Mitbewohner, deren Vertrag über den Hauptmieter läuft, geben Ihre Anschrift wie folgt an:

Vor- und Nachname Untermieter/Mitbewohner
c/o Vor- und Nachname Hauptmieter
Zimmernummer
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort

Paketsendungen können bei der jeweiligen Paketdienstfiliale abgeholt werden oder Sie nutzen die Packstation in Ihrer Nähe.

Kategorie: Ausstattung

Möblierte Wohnungen sind mit Bett (einschließlich Lattenrost und Matratze), Schrank, Tisch, Stuhl und Schreibtisch ausgestattet. In den Küchen gibt es Kühlschränke und Kochgelegenheiten.
Folgende Dinge gehören nicht zur Ausstattung:

  •  Bettzeug (Decke, Kissen), Bettwäsche
  •  Küchenutensilien (Topf, Pfanne, Besteck, Speiseteller usw.)
  •  Kabel für TV (DVB-C) oder Internet (LAN)

Bei unmöblierten Wohnungen ist die Einrichtung durch den Mieter zu stellen. Die Küchen sind analog der möblierten Wohnungen ausgestattet.

Kategorie: Ausstattung

Ein Telefonanschluss wird vom Studentenwerk nicht gestellt. Bitte wenden Sie sich an einen Telefonanbieter und lassen prüfen, ob für Ihre Adresse ein Telefonanschluss eingerichtet werden kann. Anschließend bekommen Sie einen Termin zur Freischaltung genannt. Diesen Termin teilen Sie uns mit, so dass unser Hausmeister vor Ort ist und die Räumlichkeiten zum Anschluss für den Techniker aufschließt. Der Telefonvertrag wird bilateral zwischen Ihnen und dem Telefonanbieter geschlossen.

Kategorie: Ausstattung

3) Wohnheimplatzvergabe

Bei der Wohnheimplatzvergabe werden, soweit dies erforderlich ist, Studierende mit Kind, Programmstudenten sowie behinderte oder kranke Bewerber bevorzugt.

Bei allen anderen Bewerbern erfolgt die Vergabe in Reihenfolge des Einganges des Antrages.

Die konkrete Wohnheimplatzvergabe beginnt ca. vier bis sechs Wochen vor dem gewünschten Einzugstermin. Sobald wir Ihnen einen Wohnheimplatz anbieten können, erhalten Sie ein Angebot, bestehend aus Mietvertrag und weiteren Unterlagen, per E-Mail. Innerhalb der vorgegebenen Frist müssen Sie die abgeforderten Unterlagen und unterschriftpflichtigen Dokumente an uns per Post zurück senden. Studierende, die sich im Ausland aufhalten, können die Unterlagen vorab bis zum genannten Termin per Mail senden und die Originale später nachreichen. Erhalten wir innerhalb der Frist die vollständigen Unterlagen nicht zurück, erlischt der Anspruch auf diesen Wohnheimplatz und der Antrag wird aus der Warteliste gelöscht.

Die größte Nachfrage nach Wohnraum ist zu den Zeiten des Semesterbeginns. Da die Wohnheimplatzvergabe in Reihenfolge des Eingangs der Anträge erfolgt, ist eine frühzeitige Antragstellung sinnvoll (für Studienanfänger gilt: Anträge können maximal 6 Monate vor gewünschtem Einzugstermin eingereicht werden).
Bei der Antragstellung haben Sie die Möglichkeit, Wünsche zum Wohnheimplatz anzugeben (Angabe des bevorzugten Wohnheimes, Möblierung…). Je flexibler Sie in Ihren Wünschen sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit auf einen Wohnheimplatz.

4) Ein- und Auszug

Sie haben die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens zum 3. Werktag des vorangegangenen Monats im Studentenwerk eingegangen sein.

Bitte vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin vor Ihrem gewünschten Auszugstermin.
Den Auszugstermin stimmen Sie bitte mit dem Hausmeister im Vorfeld ab.

Zum Auszugstermin benötigen Sie Ihr Übergabeprotokoll. Die Wohnung sollte besenrein hinterlassen werden.

Kategorie: Ein- und Auszug

Wenn das entsprechende Zimmer frei ist, bieten wir die Möglichkeit einer Besichtigung.  Da aber in der Regel die Zimmer bis zum letzten Tag vor dem Neueinzug noch vermietet sind, ist eine Besichtigung oft nicht möglich. Die Fotos und Grundrisse auf unserer Homepage geben einen guten Gesamtüberblick über Lage und Ausstattung.
Sie können auch auf eigene Initiative die Wohnheime anschauen. Eventuell hat auch Ihr Vormieter nichts gegen eine kurze Besichtigung.

Kategorie: Ein- und Auszug

Sie können bei uns einen Antrag auf Umzug innerhalb der Wohnheime stellen.

Sie können Ihren Mietvertrag natürlich auch kündigen.

Kategorie: Ein- und Auszug

Der Mietvertrag muss gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Wenn wir innerhalb der Kündigungszeit den Wohnheimplatz neu vergeben können, erhalten Sie die zu viel gezahlte Miete erstattet.

Kategorie: Ein- und Auszug

Die Schlüsselübergabe erfolgt am ersten Tag des Mietvertragbeginns. Wenn der Tag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, ist der darauffolgende Werktag der Tag der Schlüsselübergabe.

Die Schlüssel bekommen Sie vom Hausmeister im BeratungsCenter (J.-G.-Nathusius-Ring 5) des Studentenwerks ausgehändigt. Bitte informieren Sie sich über die Sprechzeiten.

Können Sie nicht zu den Sprechzeiten anreisen, können Sie bei uns auch eine Vollmacht anfordern oder selbst eine ausstellen und den Schlüssel von einer beauftragten Person abholen lassen.

Kategorie: Ein- und Auszug

5) Sonstiges

Außerhalb der Dienstzeit, am Wochenende, an Feiertagen oder zu Schließzeiten des Studentenwerkes können Sie sich an unsere Bereitschaftsdienste wenden.

1. Schäden an der Mietsache
  • für Wohnheime in Magdeburg: Tel.: 0391 – 73836 / Mobil: 0151 – 150 674 11 oder 0151 150 674 33
  • für Wohnheim in Wernigerode: Mobil: 0152 – 092 741 74

Der Bereitschaftsdienst kann genutzt werden, wenn ohne Beseitigung erhebliche Schäden an Sachen und Einrichtungen entstehen können oder Leben und Gesundheit gefährdet sind.

2. Schlüsselservice

Bitte nutzen Sie nachfolgenden Telefonnummern, wenn die Tür zugefallen ist und sie nicht unmittelbar in Besitz des Schlüssels sind:

  • für Wohnheime in Magdeburg: Wach- und Schließgesellschaft, Tel.: 0391 – 73836, Mobil: 0151 – 150 674 11 oder 0151 150 674 33
  • für Wohnheime in Wernigerode: SSH Sicherheits-Service, Tel.: 03941 – 61517

Öffnet das Schloss trotz Schlüssel nicht mehr, nutzen Sie bitte folgenden Kontakt:

  • für Wohnheime in Magdeburg: Wach- und Schließgesellschaft, Tel.: 0391 – 73836, Mobil: 0151 – 150 674 11 oder 0151 150 674 33
  • für Wohnheime in Wernigerode: Kraut Sicherheitstechnik, Tel.: 03943 – 409999-0

Bei eigenem Verschulden sind die Kosten selber zu tragen und vor Ort an den Schlüsseldienst zu begleichen.

Wir bitten um Verständnis, dass bei missbräuchlicher Inanspruchnahme zusätzliche Kosten auf den Verursacher zukommen können. Die Beauftragung eines von den obigen abweichenden Unternehmen erfolgt auf Kosten des Beauftragenden.

 

Sollten Sie Ihren Schlüssel verloren haben, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Hausmeister während seiner Sprechzeit. Es fallen Gebühren für den Ersatz an.

Kategorie: Sonstiges

Die Zweitwohnungssteuer wird nur in Magdeburg und nicht in Wernigerode und Halberstadt erhoben. Ob Sie von der Steuer betroffen sind, hängt von der Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Magdeburg (als Haupt- oder Nebenwohnsitz) ab.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Stadt Magdeburg.

Kategorie: Sonstiges

Der Punkt 8.10 der Allgemeinen Mietbedingungen des Studentenwerkes regelt die Haltung von Haustieren. Hier ist festgelegt, dass der Mieter nicht berechtigt ist, in den Mieträumen ein Tier zu halten. Ausnahmen sind Zierfische in Aquarien und Tiere wie Vögel, Hamster u. ä. in dafür vorgesehenen Käfigen.

Kategorie: Sonstiges

Jede (auch teilweise) Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung der Mieträume an Dritte ist grundsätzlich untersagt. Gleiches gilt auch für die Aufnahme Dritter in die vom Mieter bewohnten Räume.

Auf schriftlichen Antrag kann in begründeten Ausnahmefällen der Mieter nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Vermieters während seiner vorübergehenden Abwesenheit vom Hochschulort den Mietraum einem der Wohnheimverwaltung zu benennenden Dritten überlassen.

Dieser muss wohnberechtigt sein.

Die Pflichten aus dem Mietvertrag bleiben in diesem Fall beim Mieter. Im Übrigen hat der benannte Dritte durch schriftliche Erklärung alle Bedingungen aus dem Mietvertrag und den Allgemeinen Mietbedingungen für die Studentenwohnheime des Studentenwerkes anzuerkennen.

Kategorie: Sonstiges

Den Studierenden stehen Wohnheimtutoren bezüglich des Wohnalltags helfend zur Seite. Sie geben Hilfe und Unterstützung bei der Lösung der alltäglichen Probleme und können zwischen der Abteilung Wohnheime, den Hausmeistern und den Mietern vermitteln.

In Magdeburg gibt es im Wohnheim 9 den InterKultiTreff (IKT). IKUS ist eine interkulturelle Studentenorganisation, die internationale und deutsche Studierende zusammenbringt und die Räume des IKT nutzt. Sie organisieren u.a. Partys, interkulturelle Länderabende, Filmabende und Exkursionen.

 

 

Kategorie: Sonstiges

Umzüge innerhalb eines Wohnheimes oder in ein anderes Wohnheim werden auf Antrag bearbeitet. Ein Umzug kann erst stattfinden, wenn dem Mieter eine schriftliche Mietvertragsänderung und der Umzugsschein zugegangen ist. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in der jeweils gültigen Höhe erhoben. Umzüge sind innerhalb von 2 Werktagen zu vollziehen. Bei Überschreitung dieses Zeitraumes oder nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache, wird eine Nutzungsentschädigung für den Zeitraum der Vorenthaltung der Mietsache erhoben, in der Regel 1/30 des Mietzinses pro Tag.

Der Einzug und Umzug muss zu den Dienstzeiten der Hausmeister von Montag bis Freitag erfolgen. Fällt der Mietbeginn auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so ist ein Einzug oder Umzug erst am darauf folgenden Werktag möglich.

Kategorie: Sonstiges

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Wohnheimbewohner verpflichtet sind, den Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Für jede Wohnung wird pauschal ein Beitrag berechnet, so dass grundsätzlich jeder Haushalt monatlich 18,36 € zahlen muss. Wir als Vermieter können den Rundfunkbeitrag mietrechtlich nicht übernehmen.

Jeder muss sich eigenständig anmelden und Änderungen seiner Daten mitteilen; dies kann online über www.rundfunkbeitrag.de vorgenommen werden.

Achtung! Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wer zahlt in einer Wohngemeinschaft?

Pro Wohngemeinschaft muss eine volljährige Person angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen. Wer das sein soll, kann die Wohngemeinschaft selbst bestimmen. Alle anderen
Bewohnerinnen und Bewohner, die eventuell auch noch angemeldet sind, können (und sollten!)sich abmelden.

Kann ich von der Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte befreit werden?

Wenn Sie BAföG beziehen, sind Sie von der Gebührenpflicht befreit. Sie müssen hierfür einen Antrag beim Beitragsservice stellen. Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Beitragsservices. Weitere Befreiungsgründe sind ebenfalls auf der Internetpräsenz aufgeführt.

Finden keine dieser Gründe bei Ihnen Anwendung, sind Sie verpflichtet, Rundfunkgebühren zu zahlen.

Kategorie: Sonstiges

Die Verkehrsflächen, Etagenküchen und Sanitärräume werden von Dienstleistungsfirmen gereinigt. Für die Reinigung der Zimmer, der Wohngruppen und Apartments sind die Mieter selbst verantwortlich.

Kategorie: Sonstiges

Für die Versicherung Ihres persönlichen Eigentums sind Sie selbst verantwortlich. Evtl. ist eine Mitversicherung über Ihre Eltern gegeben oder Sie müssen eine eigene Hausratversicherung abschließen. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig, damit Sie bei einem eventuellen Schadensfall abgesichert sind. Fahrräder sind in der Regel nicht über die Hausratversicherung abgesichert. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer.

Kategorie: Sonstiges

Die Kosten für die Abfallentsorgung sind bereits in der Miete enthalten.

Bitte helfen Sie mit die Umwelt zu schützen und trennen Sie Ihren Abfall. Die unterschiedlichen Abfallcontainer sind farblich gekennzeichnet.

Weitere Hinweise zur Abfallentsorgung finden Sie auf der Website der städtischen Abfallwirtschaft Magdeburg und Wernigerode.

NICHT in die Toilette gehören:

Feuchtes Toilettenpapier, Reinigungstücher, flüssige und feste Medikamente, Farben und Lacke, Chemikalien, Hygieneartikel wie Damenbinden, Slipeinlagen oder Wattestäbchen, Öle, Fette und Speisereste.

 

Bitte entsorgen sie den Müll in der dafür vorgesehenen Tonne.

Restmüll

Toilettenartikel, Zahnbürsten, Asche und Zigaretten, schmutziges Papier wie Taschentücher, Tapete, Stifte, Arzneimittel, Geschirr, Spiegel, beschichtetes Papier, Bilder, Fotos, zerschlissene Kleidung, Lumpen, Staubsaugerbeutel usw.

 

Feuchtes Toilettenpapier, Reinigungstücher, flüssige und feste Medikamente, Farben und Lacke, Chemikalien, Hygieneartikel wie Damenbinden, Slipeinlagen oder Wattestäbchen, Öle, Fette und Speisereste gehören in den Hausmüll und dürfen nicht über die Toilette entsorgt werden.

Biomüll

Küchenabfälle wie Obst, Gemüse und Eierschalen, Kaffeefilter und Teebeutel, Küchenpapier, Eierkartons, zersetzte oder verschimmelte organische Reste wie Brot, Fleisch, Wurst oder Käse, Speisereste
(einschließlich gekocht), Haare und Federn, Holzspäne usw. auch Gartenabfälle wie Laub und Blumen

 

Bitte KEINE Plastikbeutel/-säcke verwenden. Der Biomüll wird dann nicht mitgenommen und kann Ungeziefer anlocken.

Leichtverpackungen

Alle Verpackungen mit dem grünen Recycling-Logo,
Plastikflaschen, Joghurtbecher, Einweggeschirr und Besteck, Dosen und Tuben, Kronkorken, Plastiktüten, Folie, Polystyrol, Kunststoffe und Kunststoffverpackungen, Aluminiumverpackungen und Deckel, Kombipacks, Milch- /Getränkekartons (Tetra®Paks), Kaffeeverpackungen, Schale, Konserven, Flaschenverschlüsse usw.

Papier

Zeitungen, Schreibpapier, Zeitschriften, Kataloge,Magazine, Broschüren, Verpackungspapier, Kartons und Bücher,
Büropapier, Eierkartons usw.

Bitte Kartons so glätten, dass sie nicht viel Platz in der Tonne einnehmen.

 

Folgende Dinge gehören NICHT in die Papiertonne:

Tetra®Paks » gelbe Tonne

Fotos » schwarze Tonne

 

Glas

Restentleerte pfandfreie Glasflaschen und Glasverpackungen, Konservengläser wie Marmeladengläser, Einmachgläser, Flakons, … getrennt nach Farben (grünes, braunes, weißes Glas; blaues Glas
gehört zu Grünglas)

Pfandflaschen sind extra gekennzeichnet und können im Einzellhandel zurückgegeben werden.

Geschirr und Porzellan gehören in die schwarze Tonne (Restmüll).

 

Standorte der Glascontainer:

UniCampus: zwischen WH 2 & 3, vor WH 9

Fermersleber Weg/Mediziner Campus: Fermersleber Weg 44 (Einfahrt zum Klinikum)

Breitscheidstraße/Campus Herrenkrug: Straßenbahnhaltestelle „Fachhochschule“ der MVB

Campus Zschokkestraße: Breiter Weg 111 (neben der Stadtbibliothek)

Wernigerode: An der Mensa

Der Glascontainer von Wohnheim 5 liegt etwas außerhalb: Im langen Schlage.

 

Sperrmüll

Möbel, Teppiche, Kühlschränke, Matratzen, Fahrräder, Kindersitze, Kinderwagen, Kunststoffmöbel
(z. B. Plastikgartenstühle), Elektrogeräte wie Fernseher, Monitore, Staubsauger usw.

 

Bitte stellen Sie die sperrigen Gegenstände nicht einfach in den Hausflur. Sie werden vom Hausmeister nicht automatisch entsorgt! Die Entsorgung durch den Hausmeister kann den Mietern in Rechnung gestellt werden.

Das unbefugte und unangemeldete Abstellen von Müll wird zur Anzeige gebracht.

 

Bitte nehmen Sie keine Möbel vom Sperrmüll, da ein Ungezieferbefall möglich ist.

 

Die Sperrmüllabholung erfolgt nach Terminvereinbarung vom zuständigen Entsorger:

 

Für den Standort Magdeburg

Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb
www.magdeburg.de/sab
Tel.: 0391 540 – 4688 

 

Oder direkt zum Entsorger bringen:

Wertstoffhof Cracauer Anger
Berliner Chaussee / An der Lake
39114 Magdeburg

 

Für den Standort Wernigerode

Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz (enwi)
www.enwi-hz.de
Tel.: 0 39 43 – 65 46 90

 

Oder direkt zum Entsorger bringen:

Wertstoffhof
Am Köhlerteich 9
38855 Wernigerode

 

 

 

Kategorien: Sonstiges, Wohnen

Wenn Sie in eine Wohngemeinschaft ziehen, können wir leider keine Unterscheidung nach Raucher und Nichtraucher machen.
Wenn Sie in ein Apartment ziehen, welches vorher durch einen Raucher bewohnt war, wird der Wohnraum bei zu starken Gerüchen gesondert gereinigt.

Kategorie: Sonstiges

Wir sind bestrebt den Bewohnern einen effizienten, effektiven und zuvorkommenden Service zu bieten. Bei Beschwerden oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Studentenwerks.

Kategorie: Sonstiges