Wohnen-FAQ
Die wichtigsten Fragen & Antworten zu unseren Wohnheimen haben wir nachfolgend zusammengestellt.
1) Antragstellung
Bei der Wohnheimplatzvergabe werden, soweit dies erforderlich ist, Studierende mit Kind, Programmstudenten sowie behinderte oder kranke Bewerber bevorzugt.
Bei allen anderen Bewerbern erfolgt die Vergabe in Reihenfolge des Einganges des Antrages.
Die konkrete Wohnheimplatzvergabe beginnt ca. vier bis sechs Wochen vor dem gewünschten Einzugstermin. Sobald wir Ihnen einen Wohnheimplatz anbieten können, erhalten Sie ein Angebot, bestehend aus Mietvertrag und weiteren Unterlagen, per E-Mail. Innerhalb der vorgegebenen Frist müssen Sie die abgeforderten Unterlagen und unterschriftpflichtigen Dokumente an uns per Post zurück senden. Studierende, die sich im Ausland aufhalten, können die Unterlagen vorab bis zum genannten Termin per Mail senden und die Originale später nachreichen. Erhalten wir innerhalb der Frist die vollständigen Unterlagen nicht zurück, erlischt der Anspruch auf diesen Wohnheimplatz und der Antrag wird aus der Warteliste gelöscht.
Die größte Nachfrage nach Wohnraum ist zu den Zeiten des Semesterbeginns. Da die Wohnheimplatzvergabe in Reihenfolge des Eingangs der Anträge erfolgt, ist eine frühzeitige Antragstellung sinnvoll (für Studienanfänger gilt: Anträge können maximal 6 Monate vor gewünschtem Einzugstermin eingereicht werden).
Bei der Antragstellung haben Sie die Möglichkeit, Wünsche zum Wohnheimplatz anzugeben (Angabe des bevorzugten Wohnheimes, Möblierung…). Je flexibler Sie in Ihren Wünschen sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit auf einen Wohnheimplatz.
2) Ausstattung der Wohnheime und Zimmer
Bei der Wohnheimplatzvergabe werden, soweit dies erforderlich ist, Studierende mit Kind, Programmstudenten sowie behinderte oder kranke Bewerber bevorzugt.
Bei allen anderen Bewerbern erfolgt die Vergabe in Reihenfolge des Einganges des Antrages.
Die konkrete Wohnheimplatzvergabe beginnt ca. vier bis sechs Wochen vor dem gewünschten Einzugstermin. Sobald wir Ihnen einen Wohnheimplatz anbieten können, erhalten Sie ein Angebot, bestehend aus Mietvertrag und weiteren Unterlagen, per E-Mail. Innerhalb der vorgegebenen Frist müssen Sie die abgeforderten Unterlagen und unterschriftpflichtigen Dokumente an uns per Post zurück senden. Studierende, die sich im Ausland aufhalten, können die Unterlagen vorab bis zum genannten Termin per Mail senden und die Originale später nachreichen. Erhalten wir innerhalb der Frist die vollständigen Unterlagen nicht zurück, erlischt der Anspruch auf diesen Wohnheimplatz und der Antrag wird aus der Warteliste gelöscht.
Die größte Nachfrage nach Wohnraum ist zu den Zeiten des Semesterbeginns. Da die Wohnheimplatzvergabe in Reihenfolge des Eingangs der Anträge erfolgt, ist eine frühzeitige Antragstellung sinnvoll (für Studienanfänger gilt: Anträge können maximal 6 Monate vor gewünschtem Einzugstermin eingereicht werden).
Bei der Antragstellung haben Sie die Möglichkeit, Wünsche zum Wohnheimplatz anzugeben (Angabe des bevorzugten Wohnheimes, Möblierung…). Je flexibler Sie in Ihren Wünschen sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit auf einen Wohnheimplatz.
3) Wohnheimplatzvergabe
Bei der Wohnheimplatzvergabe werden, soweit dies erforderlich ist, Studierende mit Kind, Programmstudenten sowie behinderte oder kranke Bewerber bevorzugt.
Bei allen anderen Bewerbern erfolgt die Vergabe in Reihenfolge des Einganges des Antrages.
Die konkrete Wohnheimplatzvergabe beginnt ca. vier bis sechs Wochen vor dem gewünschten Einzugstermin. Sobald wir Ihnen einen Wohnheimplatz anbieten können, erhalten Sie ein Angebot, bestehend aus Mietvertrag und weiteren Unterlagen, per E-Mail. Innerhalb der vorgegebenen Frist müssen Sie die abgeforderten Unterlagen und unterschriftpflichtigen Dokumente an uns per Post zurück senden. Studierende, die sich im Ausland aufhalten, können die Unterlagen vorab bis zum genannten Termin per Mail senden und die Originale später nachreichen. Erhalten wir innerhalb der Frist die vollständigen Unterlagen nicht zurück, erlischt der Anspruch auf diesen Wohnheimplatz und der Antrag wird aus der Warteliste gelöscht.
Die größte Nachfrage nach Wohnraum ist zu den Zeiten des Semesterbeginns. Da die Wohnheimplatzvergabe in Reihenfolge des Eingangs der Anträge erfolgt, ist eine frühzeitige Antragstellung sinnvoll (für Studienanfänger gilt: Anträge können maximal 6 Monate vor gewünschtem Einzugstermin eingereicht werden).
Bei der Antragstellung haben Sie die Möglichkeit, Wünsche zum Wohnheimplatz anzugeben (Angabe des bevorzugten Wohnheimes, Möblierung…). Je flexibler Sie in Ihren Wünschen sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit auf einen Wohnheimplatz.
4) Ein- und Auszug
Bei der Wohnheimplatzvergabe werden, soweit dies erforderlich ist, Studierende mit Kind, Programmstudenten sowie behinderte oder kranke Bewerber bevorzugt.
Bei allen anderen Bewerbern erfolgt die Vergabe in Reihenfolge des Einganges des Antrages.
Die konkrete Wohnheimplatzvergabe beginnt ca. vier bis sechs Wochen vor dem gewünschten Einzugstermin. Sobald wir Ihnen einen Wohnheimplatz anbieten können, erhalten Sie ein Angebot, bestehend aus Mietvertrag und weiteren Unterlagen, per E-Mail. Innerhalb der vorgegebenen Frist müssen Sie die abgeforderten Unterlagen und unterschriftpflichtigen Dokumente an uns per Post zurück senden. Studierende, die sich im Ausland aufhalten, können die Unterlagen vorab bis zum genannten Termin per Mail senden und die Originale später nachreichen. Erhalten wir innerhalb der Frist die vollständigen Unterlagen nicht zurück, erlischt der Anspruch auf diesen Wohnheimplatz und der Antrag wird aus der Warteliste gelöscht.
Die größte Nachfrage nach Wohnraum ist zu den Zeiten des Semesterbeginns. Da die Wohnheimplatzvergabe in Reihenfolge des Eingangs der Anträge erfolgt, ist eine frühzeitige Antragstellung sinnvoll (für Studienanfänger gilt: Anträge können maximal 6 Monate vor gewünschtem Einzugstermin eingereicht werden).
Bei der Antragstellung haben Sie die Möglichkeit, Wünsche zum Wohnheimplatz anzugeben (Angabe des bevorzugten Wohnheimes, Möblierung…). Je flexibler Sie in Ihren Wünschen sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit auf einen Wohnheimplatz.
5) Sonstiges
Bei der Wohnheimplatzvergabe werden, soweit dies erforderlich ist, Studierende mit Kind, Programmstudenten sowie behinderte oder kranke Bewerber bevorzugt.
Bei allen anderen Bewerbern erfolgt die Vergabe in Reihenfolge des Einganges des Antrages.
Die konkrete Wohnheimplatzvergabe beginnt ca. vier bis sechs Wochen vor dem gewünschten Einzugstermin. Sobald wir Ihnen einen Wohnheimplatz anbieten können, erhalten Sie ein Angebot, bestehend aus Mietvertrag und weiteren Unterlagen, per E-Mail. Innerhalb der vorgegebenen Frist müssen Sie die abgeforderten Unterlagen und unterschriftpflichtigen Dokumente an uns per Post zurück senden. Studierende, die sich im Ausland aufhalten, können die Unterlagen vorab bis zum genannten Termin per Mail senden und die Originale später nachreichen. Erhalten wir innerhalb der Frist die vollständigen Unterlagen nicht zurück, erlischt der Anspruch auf diesen Wohnheimplatz und der Antrag wird aus der Warteliste gelöscht.
Die größte Nachfrage nach Wohnraum ist zu den Zeiten des Semesterbeginns. Da die Wohnheimplatzvergabe in Reihenfolge des Eingangs der Anträge erfolgt, ist eine frühzeitige Antragstellung sinnvoll (für Studienanfänger gilt: Anträge können maximal 6 Monate vor gewünschtem Einzugstermin eingereicht werden).
Bei der Antragstellung haben Sie die Möglichkeit, Wünsche zum Wohnheimplatz anzugeben (Angabe des bevorzugten Wohnheimes, Möblierung…). Je flexibler Sie in Ihren Wünschen sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit auf einen Wohnheimplatz.