
Rückerstattung des Semesterbeitrags – so funktioniert’s
Du bist im Urlaubssemester, besitzt einen Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke oder bist in einer anderen besonderen Situation? Dann kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil deines Semesterbeitrags (z. B. den Studentenwerksanteil) von uns zurückbekommen.
Eine Rückerstattung ist möglich bei:
- Beurlaubung
- einem Auslandsaufenthalt (du kannst für das vollständige Semester ein Auslandssemester/-praktikum nachweisen)
- Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke
- Doppelimmatrikulation beim Übergang von Bachelor zu Master
NEU ab dem WS 26/27: Die Anträge auf Rückerstattung des Semesterbeitrags wegen Exmatrikulation werden an allen Hochschulen (Hochschule Magdeburg-Stendal, Hochschule Harz, Universität Otto-von-Guericke) nicht mehr durch das Studentenwerk Magdeburg bearbeitet. Die Rückerstattung erfolgt bei rechtzeitiger Antragstellung der Exmatrikulation automatisch durch die jeweilige Hochschule. Es gelten die dortigen Fristen.
Wichtig: Für den Antrag gelten feste Fristen – diese findest du in der aktuellen Beitragsordnung. Reiche das Antragsformular fristgerecht beim Studentenwerk Magdeburg (Abteilung StudierendenService) ein. Nachweise kannst du i.d.R. auch nach Fristende noch nachreichen.
- zum Antragsformular:
Antrag auf Rückerstattung (136,5 KiB)Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages, Stand: 24. Juni 2026 - zum FAQ mit wichtigen Hinweisen und allen Fristen:
FAQ zum Rückerstattungsantrag DEU (204,0 KiB)FAQ zum Rückerstattungsantrag DEU, Stand: 13. Juli 2026 - zur Beitragsordnung
Beitragsordnung (76,2 KiB)Beitragsordnung des Studentenwerks Magdeburg (Stand: Juni 2026), Stand: 6. Juni 2026
Die aktuellen Fristen sind wie folgt:
| Otto-von-Guericke- Universität oder Hochschule Magdeburg-Stendal | Hochschule Harz | |||
| Rückerstattung für… | SoSe | WS | SoSe | WS |
| Antragseingang (bzgl. Beurlaubung, Doppel-Imma und Vorliegen Schwerbehindertenausweis) beim Studentenwerk bis … | 30.04. | 31.10. | 31.03. | 30.09. |
| Antragseingang wegen Auslandsaufenthalt beim Studentenwerk bis… | 15.03. | 15.09. | (Keine Erstattung) | |
Bei Fragen:
- informiere dich in unseren FAQs
- oder frage die Finanzierungsberatung
- oder vertretungsweise unsere Sozialberatung






