Ich studiere mit Beeinträchtigung – was muss ich beachten?

Die spezifischen Probleme, die eine Behinderung oder chronische Krankheit mit sich bringen kann, sind Gegenstand der Beratungen und Gespräche, welche die Beraterin als Ansprechpartnerin den betroffenen behinderten und chronisch kranken Studierenden anbietet.
Oftmals wird in ersten telefonischen oder Anfragen per E-mail deutlich, dass Betroffene keine oder nur unzureichende Informationen zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen, Praktika etc. besitzen. 

Immer wieder werden auch Unklarheiten bei Ansprüchen auf Pflegegeld oder Hilfsmittel deutlich, außerdem gibt es Aufklärungsbedarf zu Möglichkeiten der Eingliederungshilfen beim Sozial- oder Arbeitsamt. Auch bei der Studienfinanzierung kann ein erschwerter Studienverlauf geltend gemacht werden, so beim BAföG, evtl. bei Sozialhilfe oder bei Stiftungen.

Jeder Fall ist ein Einzelfall und individuelle Einzelberatung ist möglich und oftmals erfolgversprechend. Wichtige Informationen zum Thema finden betroffene Studenten auch im Handbuch „Studium und Behinderung“, welches von der Informationsstelle „Studium und Behinderung“ des Deutschen Studentenwerkes (DSW) publiziert wird.

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Kategorie: Soziales
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