Ich bin in einer finanziellen Notlage. Welche Hilfe bietet, dass Studentenwerk an?

Entsprechend der „Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen“ können ausschließlich an bedürftige Studierende der betreuten Hochschulen – also der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, der Hochschule Magdeburg-Stendal sowie der Hochschule Harz – Härtefonddarlehen (Studienabschlussdarlehen und Darlehen für besondere Notlagen) aus finanziellen Mitteln des Studentenwerkes Magdeburg vergeben werden.

Als hilfsbedürftig im Sinne der Vergabe von Darlehen gelten in der Regel Studierende, die keine Leistungen nach dem BAföG oder vergleichbare Leistungen anderer Sozialleistungsträger beziehen oder keine Unterhaltsleistungen erhalten oder beanspruchen können oder sich deren Nichterhalt nicht zurechnen lassen müssen.
Darlehen werden nur für den eigenen Lebensunterhalt des Antragstellers sowie für Studienaufwendungen gewährt. Die Darlehen dürfen nicht zur Tilgung bestehender Verbindlichkeiten, zur Unterstützung Dritter und anderen, nicht mit dem Studium in ursächlichem Zusammenhang stehenden Aufgaben verwendet werden.

Eine mehrjährige Studienfinanzierung können die o.g. Darlehen in keinem Fall ersetzen!

Die Antragstellung für das jeweilige Darlehen erfolgt ausschließlich persönlich in der Abteilung Studierenden Service, im Bereich der Allgemeinen Sozialberatung.

Die notwendigen Formanträge finden Sie hier:

  Anlage 2: Antrag auf Überbrückungsdarlehen (68,5 KiB)
Anlage 2 zur Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen des Studentenwerks Magdeburg, Stand: 1. September 2015
  Anlage 3: Antrag auf Härtefondsdarlehen (62,9 KiB)
Anlage 3 zur Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen des Studentenwerks Magdeburg, Stand: 1. September 2015
  Anlage 4: Bürgschaftserklärung (71,8 KiB)
Anlage 4 zur Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen des Studentenwerks Magdeburg, Stand: 1. September 2015

Weitere Informationen entnehmen Sie der Richtlinie zur Vergabe sozialer Leistungen:

  Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen (113,0 KiB)
Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen des Studentenwerks Magdeburg, Stand: 1. September 2015

Die Darlehensvergabe unterliegt der Aufsichtspflicht des Verwaltungsrates des Studentenwerkes. Gegen die Entscheidung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.

Kategorie: Soziales
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