Ich habe finanzielle Schwierigkeiten – welche Unterstützung bietet das Studentenwerk?

Wenn du während deines Studiums in finanzielle Schwierigkeiten gerätst, steht dir das Studentenwerk Magdeburg beiseite und unterstützt dich.

Bei allen finanziellen Themen während des Studiums bietet das Studentenwerk Magdeburg eine persönliche Finanzierungsberatung, auch längerfristig, an. Dort geht es darum, gemeinsam Lösungen für deine eigene Situation zu finden.

In einem Beratungsgespräch können zum Beispiel folgende Fragen geklärt werden:

  • Wie kann ich mein Studium finanziell stabil organisieren?
  • Wie gehe ich mit Schulden oder Zahlungsproblemen um?
  • Welche finanziellen Hilfen gibt es beim Studentenwerk und darüber hinaus?
  • Welche Hilfsfonds oder Stipendien kommen für mich infrage?
  • An wen kann ich weitervermittelt werden, wenn zusätzliche Unterstützung nötig ist?

Die Beratung ist vertraulich, kostenfrei und orientiert sich an deiner persönlichen Situation.

Auf Grundlage der „Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen“ vergeben wir zudem zinslose Härtefalldarlehen sowie Freitischmarken (kostenfreies Essen in der Mensa) an hilfsbedürftige Studierende der folgenden Hochschulen:

  • Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
  • Hochschule Magdeburg-Stendal
  • Hochschule Harz

Härtefalldarlehen

Die Härtefalldarlehen sind zinsfreie, gebührenfreie Darlehen, die nach einer kurzen Zahlpause in Raten zurückgezahlt werden müssen. Wir bieten zwei Möglichkeiten an:

  • Studienabschlussdarlehen (finanzielle Hilfe bis zu 6 Monate, im Abschlusssemester)
  • Darlehen für besondere finanzielle Notlagen (Einmalzahlung)

Die Darlehen sind keine dauerhafte Studienfinanzierung. Sie sollen kurzfristig helfen, nicht ein ganzes Studium finanzieren.

Freitischmarken

Zusätzlich zu den Darlehen vergeben wir auch Freitischmarken als Zuschuss zum Essen in unseren Mensen und Cafeterien. Wichtiges auf einen Blick:

  • Die Freitischmarken werden semesterweise auf Antrag vergeben.
  • Pro Person können maximal 80 Freitischmarken pro Semester bewilligt werden.
  • eine Förderung ist für bis zu zwei aufeinanderfolgende Semester möglich.

Wann gilt man als finanziell hilfsbedürftig?

Als hilfsbedürftig gelten Studierende in der Regel dann, wenn sie:

  • kein BAföG oder vergleichbare Sozialleistungen erhalten,
  • kaum bzw. kein Erspartes haben,
  • keinen Unterhalt bekommen oder diesen nicht einfordern können,
  • den fehlenden Geldbezug nicht selbst verschuldet haben

Wichtig zu wissen

Zur Klärung, ob Freitischmarken oder ein Härtefalldarlehen in Frage kommen, besuche am besten die Sprechzeiten der Finanzierungsberatung.

Die Antragstellung ist ausschließlich nach einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Finanzierungsberatung oder vertretungsweise bei der Sozialberatung des Studentenwerks Magdeburg möglich.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Sozialleistungen.

Weitere Informationen entnimmst du der Richtlinie zur Vergabe sozialer Leistungen:

  Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen (113,0 KiB)
Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen des Studentenwerks Magdeburg, Stand: 1. September 2015
Kategorie: Soziales
Setzen Sie ein Lesezeichen auf den Permalink.