Studierende haben nur manchmal Anspruch auf Wohngeld. In den meisten Fällen nicht. Wohngeld ist ein Mietzuschuss. Es hilft bei der Miete, wenn du wenig Einkommen hast. Dafür musst du bestimmte Regeln erfüllen.
Grundregel: Wenn du grundsätzlich BAföG bekommen könntest, dann hast du keinen Anspruch auf Wohngeld – auch wenn du am Ende kein BAföG bekommst, weil zum Beispiel deine Eltern zu viel verdienen. Das steht so im Wohngeldgesetz (§ 20 WoGG).
Du kannst Wohngeld bekommen, wenn du kein BAföG mehr bekommst, weil du zum Beispiel:
- die BAföG-Förderdauer überschritten hast,
- wichtige Leistungsnachweise nicht erbracht hast,
- dein Studium ohne wichtigen Grund spät gewechselt hast,
- im Urlaubssemester bist,
- Teilzeit studierst oder dein Studium nicht BAföG-förderfähig ist.
In diesen Fällen musst du einen negativen BAföG-Bescheid vorlegen, damit die Wohngeldstelle prüfen kann, dass du grundsätzlich kein BAföG bekommst.
Wichtig:
- Wenn du kein BAföG bekommst nur weil deine Eltern oder du selbst zu viel Einkommen oder Vermögen habt, dann bekommst du kein Wohngeld.
- Du musst ein eigenes Einkommen oder Einkommen im Haushalt haben, das zeigt, dass du deine Grundkosten selbst tragen kannst.
Studierende mit Familie oder anderen Haushaltsmitgliedern: Wenn du mit anderen zusammenlebst, die selbst keinen BAföG-Anspruch haben (z. B. Partner*in oder Kind), kann das auch zu einem Wohngeldanspruch führen, selbst wenn du BAföG beziehst.
Wohngeld wird nur gezahlt ab dem Monat, in dem du den Antrag stellst. Du musst es aktiv beantragen, es kommt nicht automatisch.
Insgesamt ist das Thema “Wohngeldanspruch für Studierende” ein komplexes Thema. Deshalb empfiehlt sich im Einzelfall ein persönliches Beratungsgespräch in der Finanzierungsberatung oder direkt bei der zuständigen Wohngeldstelle deiner Kommune.





