FAQs Sozial- & Finanzierungsberatung und PsychoSoziale Beratung (PSB)
Die wichtigsten Fragen & Antworten zu unseren Beratungsangeboten der Sozial- und Finanzierungsberatung (1) und der PsychoSozialen StudierendenBeratung (2) haben wir nachfolgend zusammengestellt.
1) Sozial- & Finanzierungsberatung
Kurz gesagt:
In den meisten Fällen nein. Aber wie immer gibt es Ausnahmen :)
Bürgergeld (früher ALG II/Hartz IV)
Studierende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie
- dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind und
- in Vollzeit studieren.
Das gilt auch dann, wenn sie kein BAföG bekommen, z. B. wegen Einkommen der Eltern oder Überschreiten der Regelstudienzeit.
Ausnahmen gibt es, zum Beispiel:
- bei Teilzeitstudium, das nicht BAföG-förderfähig ist
- bei Urlaubssemester (unter bestimmten Voraussetzungen)
- bei besonderen Härtefällen
- für Mehrbedarfe, z. B. bei Schwangerschaft oder Behinderung
- für Kosten der Unterkunft in sehr engen Ausnahmefällen
Sozialhilfe (SGB XII)
Sozialhilfe ist für Studierende in der Regel ebenfalls ausgeschlossen, wenn sie eigentlich über BAföG oder andere Ausbildungsförderungen abgesichert sein sollen.
Sozialhilfe kommt nur infrage, wenn jemand
- nicht erwerbsfähig ist und
- keinen Anspruch auf BAföG oder Bürgergeld hat
(z. B. bei dauerhafter schwerer Krankheit oder Behinderung).
Wichtig zu wissen
- BAföG und Bürgergeld schließen sich normalerweise aus.
- Studierende gelten rechtlich nicht als „arbeitslos“, sondern als „in Ausbildung“.
- Jeder Fall ist anders. Ein Antrag kann sich lohnen, wenn besondere Umstände vorliegen.
Die Informationen sind sorgfältig recherchiert. Trotzdem kann keine Gewähr dafür übernommen werden. Deshalb weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen keine Beratung bei der Finanzierungsberatung, dem zuständigen Amt und/oder der kostenfreien Rechtsberatung ersetzen wollen.
Studierende haben nur manchmal Anspruch auf Wohngeld. In den meisten Fällen nicht. Wohngeld ist ein Mietzuschuss. Es hilft bei der Miete, wenn du wenig Einkommen hast. Dafür musst du bestimmte Regeln erfüllen.
Grundregel: Wenn du grundsätzlich BAföG bekommen könntest, dann hast du keinen Anspruch auf Wohngeld – auch wenn du am Ende kein BAföG bekommst, weil zum Beispiel deine Eltern zu viel verdienen. Das steht so im Wohngeldgesetz (§ 20 WoGG).
Du kannst Wohngeld bekommen, wenn du kein BAföG mehr bekommst, weil du zum Beispiel:
- die BAföG-Förderdauer überschritten hast,
- wichtige Leistungsnachweise nicht erbracht hast,
- dein Studium ohne wichtigen Grund spät gewechselt hast,
- im Urlaubssemester bist,
- Teilzeit studierst oder dein Studium nicht BAföG-förderfähig ist.
In diesen Fällen musst du einen negativen BAföG-Bescheid vorlegen, damit die Wohngeldstelle prüfen kann, dass du grundsätzlich kein BAföG bekommst.
Wichtig:
- Wenn du kein BAföG bekommst nur weil deine Eltern oder du selbst zu viel Einkommen oder Vermögen habt, dann bekommst du kein Wohngeld.
- Du musst ein eigenes Einkommen oder Einkommen im Haushalt haben, das zeigt, dass du deine Grundkosten selbst tragen kannst.
Studierende mit Familie oder anderen Haushaltsmitgliedern: Wenn du mit anderen zusammenlebst, die selbst keinen BAföG-Anspruch haben (z. B. Partner*in oder Kind), kann das auch zu einem Wohngeldanspruch führen, selbst wenn du BAföG beziehst.
Wohngeld wird nur gezahlt ab dem Monat, in dem du den Antrag stellst. Du musst es aktiv beantragen, es kommt nicht automatisch.
Insgesamt ist das Thema “Wohngeldanspruch für Studierende” ein komplexes Thema. Deshalb empfiehlt sich im Einzelfall ein persönliches Beratungsgespräch in der Finanzierungsberatung oder direkt bei der zuständigen Wohngeldstelle deiner Kommune.
Wenn du während deines Studiums in finanzielle Schwierigkeiten gerätst, steht dir das Studentenwerk Magdeburg beiseite und unterstützt dich.
Bei allen finanziellen Themen während des Studiums bietet das Studentenwerk Magdeburg eine persönliche Finanzierungsberatung, auch längerfristig, an. Dort geht es darum, gemeinsam Lösungen für deine eigene Situation zu finden.
In einem Beratungsgespräch können zum Beispiel folgende Fragen geklärt werden:
- Wie kann ich mein Studium finanziell stabil organisieren?
- Wie gehe ich mit Schulden oder Zahlungsproblemen um?
- Welche finanziellen Hilfen gibt es beim Studentenwerk und darüber hinaus?
- Welche Hilfsfonds oder Stipendien kommen für mich infrage?
- An wen kann ich weitervermittelt werden, wenn zusätzliche Unterstützung nötig ist?
Die Beratung ist vertraulich, kostenfrei und orientiert sich an deiner persönlichen Situation.
Auf Grundlage der „Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen“ vergeben wir zudem zinslose Härtealldarlehen sowie Freitischmarken (kostenfreies Essen in der Mensa) an hilfsbedürftige Studierende der folgenden Hochschulen:
- Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
- Hochschule Magdeburg-Stendal
- Hochschule Harz
Härtefalldarlehen
Die Härtefalldarlehen sind zinsfreie, gebührenfreie Darlehen, die nach einer kurzen Zahlpause in Raten zurückgezahlt werden müssen. Wir bieten zwei Möglichkeiten an:
- Studienabschlussdarlehen (finanzielle Hilfe bis zu 6 Monate, im Abschlusssemester)
- Darlehen für besondere finanzielle Notlagen (Einmalzahlung)
Die Darlehen sind keine dauerhafte Studienfinanzierung. Sie sollen kurzfristig helfen, nicht ein ganzes Studium finanzieren.
Freitischmarken
Zusätzlich zu den Darlehen vergeben wir auch Freitischmarken als Zuschuss zum Essen in unseren Mensen und Cafeterien. Wichtiges auf einen Blick:
- Die Freitischmarken werden semesterweise auf Antrag vergeben.
- Pro Person können maximal 80 Freitischmarken pro Semester bewilligt werden.
- eine Förderung ist für bis zu zwei aufeinanderfolgenden Semestern möglich.
Wann gilt man als finanziell hilfebedürftig?
Als hilfsbedürftig gelten Studierende in der Regel dann, wenn sie:
- kein BAföG oder vergleichbare Sozialleistungen erhalten,
- keinen Unterhalt bekommen oder diesen nicht einfordern können,
- und den fehlenden Geldbezug nicht selbst verschuldet haben
- kaum bzw. kein Erspartes haben
Wichtig zu wissen
Zur Klärung, ob Freitischmarken oder ein Härtefalldarlehen in Frage kommt, besuche am besten die Sprechzeiten der Finanzierungsberatung.
Die Antragstellung ist ausschließlich nach einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Finanzierungsberatung oder vertretungsweise bei der Sozialberatung des Studentenwerks Magdeburg möglich.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Sozialleistungen.
Weitere Informationen entnimmst du der Richtlinie zur Vergabe sozialer Leistungen:
Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen (113,0 KiB)Die wenigsten Studierenden können ihr Studium allein mit BAföG oder Unterstützung der Eltern finanzieren. Für viele gehört ein Nebenjob deshalb ganz selbstverständlich zum Studium dazu – während des Semesters oder in den Semesterferien.
Grundsätzlich ist Arbeiten neben dem Studium erlaubt. Es gibt allerdings ein paar wichtige Regeln, die du kennen solltest.
Wie findest du einen Job?
Es gibt viele Wege, einen passenden Nebenjob zu finden:
- Agentur für Arbeit
Dort gibt es eine studentische Jobvermittlung. Du kannst dich beraten lassen und gezielt nach Jobs für Studierende suchen. - Career Service deiner Hochschule
Viele Hochschulen haben eigene Career Services und Online-Jobportale oder schwarze Bretter mit passenden Angeboten. - Unternehmen und Institutionen direkt
Ein Blick an die Eingangstüren von Einkaufsläden, auf die Websites von Firmen, Start-ups, Instituten oder der Hochschule selbst lohnt sich – viele Jobs werden dort direkt ausgeschrieben. - Aushänge & Empfehlungen
Mensa, Bibliothek, Fachbereiche oder Tipps von Kommiliton*innen sind oft überraschend hilfreich. - Online-Jobportale
z. B. Jobbörse der Agentur für Arbeit, Indeed, Stepstone
Welche Formen von Studentenjobs gibt es?
Nicht jeder Nebenjob ist gleich. Diese Formen sind für Studierende besonders typisch:
- Werkstudierendenjob
Du arbeitest fachnah zu deinem Studium, bis 20 Stunden pro Woche im Semester.
Als Werkstudent*in hast du besondere „Privilegien“, z. B., dass du keine Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen musst. - Minijob
Du verdienst bis zu 603 Euro im Monat (Stand 2026) und bist in der Regel von der Einkommenssteuer und den meisten Sozialversicherungsanteilen befreit. Der Minijob ist in der Regel beim BAföG, Kindergeld und der Familienversicherung anrechnungsfrei. - Kurzfristige Beschäftigung
Zeitlich befristeter Job, zum Beispiel in den Semesterferien. Du bist in der Regel von den Sozialversicherungsanteilen befreit. Du bist jedoch einkommensteuerpflichtig. - Honorartätigkeit / selbstständige Tätigkeit
Du arbeitest auf eigene Rechnung, zum Beispiel als Nachhilfe, Trainerin oder Freelancerin. Wichtig: Hier gelten besondere Regeln zu Steuern, Krankenversicherung und BAföG!
Wichtig zu wissen
Grundsätzlich kannst du während deines Studiums mehrere Jobformen miteinander kombinieren. Das hat verschiedene Vor- und Nachteile. Zudem gelten unterschiedliche Regeln, zum Beispiel für:
- Sozialversicherungsbeiträge
- Einkommenssteuer
- BAföG, Kindergeld oder andere Leistungen
Hilfe bekommen
Deine konkreten Fragen kannst du in der Sozialberatung klären. Dort wird gemeinsam mit dir auf deine individuelle Situation geschaut.
Tipp: Lass dich beraten, bevor du einen Job annimmst – das spart oft Stress und Geld.
Weitere Infos findest du auch hier:
- im Infoflyer „Jobben“ vom Deutschen Studierendenwerk
- Im Infoflyer „Job regulations for international students in Germany” vom Deutschen Studierendenwerk
- Minijob-Zentrale
Ein Studium mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder psychischer Beeinträchtigung kann anstrengend sein.
Wichtig zu wissen: Du hast ein Recht auf Unterstützung. Du musst dich nicht „durchbeißen“.
Viele Studierende wissen nicht, dass sie zum Beispiel:
- angepasste Prüfungsbedingungen bekommen können,
- mehr Zeit für Prüfungen oder Hausarbeiten erhalten dürfen,
- Pflichten im Studium angepasst werden können,
- oder Anspruch auf Hilfen und finanzielle Unterstützung haben.
Das ist kein Vorteil, sondern ein Ausgleich.
In einem persönlichen und vertraulichen Gespräch mit der Sozialberatung kannst du unter anderem diese Fragen klären:
- Welche Nachteilsausgleiche stehen mir im Studium zu? (z. B. andere Prüfungsformen, Fristverlängerungen, Anwesenheitsregelungen)
- Welche Hilfen oder Hilfsmittel kann ich beantragen?
- Welche Unterstützung gibt es durch Sozial- oder andere Leistungsträger?
- Welche Möglichkeiten habe ich bei der Studienfinanzierung, wenn mein Studium länger dauert oder erschwert ist?
- Wo bekomme ich weitere Unterstützung, auch außerhalb der Hochschule?
Jede Situation ist anders. Deshalb ist eine individuelle Einzelberatung oft der beste Weg, um Lösungen zu finden, die wirklich zu dir passen.
Zusätzliche Informationen findest du auch im Handbuch „Studium und Behinderung“ der Informationsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studierendenwerks (siehe unten).
Es gibt viele weitere Stellen, die dich unterstützen können:
- Die Behindertenbeauftragten deiner Hochschule: Sie unterstützen bei Fragen zu Nachteilsausgleichen, Studienorganisation und Barrierefreiheit und vermitteln innerhalb der Hochschule.
- Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): Kostenfreie Beratung zu Rechten, Leistungen und Teilhabe – unabhängig von Behörden und Leistungsträgern.
- unsere psychosoziale Beratung (PSB): bei psychischen Belastungen, Erschöpfung, Überforderung oder Studienzweifeln
- Sozialverbände und Beratungsstellen: etwa VdK, SoVD, Caritas, Diakonie oder AWO – oft mit Erfahrung zu Behinderung, chronischer Erkrankung und Studium.
- Selbsthilfe- und Interessenvertretungen: z. B. regionale Selbsthilfegruppen oder bundesweite Organisationen wie die Informationsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studierendenwerks.
- Ärztliche oder therapeutische Fachstellen: z. B. zur Unterstützung bei Attesten, Gutachten oder Einschätzungen für Nachteilsausgleiche.
Ebenfalls zur Information zu empfehlen:
- Infobroschüre “Beeinträchtigt studieren… so geht’s” des Deutschen Studierendenwerks
- Familienportal – Leben mit Behinderung
- Aktion Mensch
Eine Schwangerschaft oder ein Kind während des Studiums ist für viele Studierende – für (werdende) Mütter genauso wie für (werdende) Väter – eine große Herausforderung. Studium, Finanzen und Familie müssen neu organisiert werden. Daher ist es wichtig zu wissen, dass es viele Unterstützungsangebote gibt.
Unsere Sozialberatung informiert und berät studierende (werdende) Eltern unter anderem zu folgenden Punkten:
- BAföG: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz sieht besondere Regelungen für schwangere Studierende und Studierende mit Kind vor, zum Beispiel durch Freibeträge oder Verlängerungsmöglichkeiten.
- Bürgergeld / Sozialleistungen: In bestimmten Situationen können Mehrbedarfe (z. B. bei Schwangerschaft oder Alleinerziehung) oder einmalige Beihilfen beantragt werden. Zuständig sind je nach Region das Jobcenter oder andere Sozialbehörden.
- Stiftungen und Fonds: Einige Stiftungen bieten finanzielle Unterstützung für schwangere Studentinnen oder studierende Eltern an, z. B. die Bundesstiftung Mutter und Kind.
- Krankenkassen: Krankenkassen haben gesetzliche Leistungen für Schwangere, zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen oder Hebammenhilfe.
Besondere Situation: Alleinerziehende Studierende
Alleinerziehende Studierende oder studierende Eltern stehen oft vor zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Belastungen. Das kann ganz schön überwältigen und auch einem längeren Studium oder zu Studienproblemen führen. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig beraten zu lassen.
Weitere Themen in der Sozialberatung können sein:
- Sozialleistungen (BAföG, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld)
- Stipendien und Darlehen
- Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
- Urlaubssemester und Studienorganisation (insbesondere: Nachteilsausgleich)
- Kinderbetreuung am Studienort (z. B. unsere Campus-Kita)
- Unterstützungsangebote der Hochschule
- Studentische Initiativen und Selbsthilfegruppen
Wichtig
Jede Situation ist anders. Ob es um konkrete Informationen geht oder du einfach jemanden zum Reden brauchst – die Sozialberatung hat immer ein offenes Ohr für dich.
Wir empfehlen dringend eine persönliche und ausführliche Beratung, um alle Möglichkeiten individuell zu prüfen und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Weitere hilfreiche Anlaufstellen können sein:
- das Familienbüro oder der Servicebereich für Chancengleichheit deiner Hochschule
- die Schwangerschaftsberatungsstellen
- unsere kostenfreie Rechtsberatung (z. B. Kindschaftsrecht, Beistandschaft)
- das Jugendamt
- unsere psychosoziale Beratung
- unsere Campus-Kita
Das Thema Rückerstattung ist recht umfangreich. Daher haben wir dafür eine extra Seite, die auch ein eigenes FAQ enthält:
Gesetzliche Unfallversicherung
Wenn du an einer Hochschule eingeschrieben bist, bist du automatisch gesetzlich unfallversichert.
Dafür musst du keine Beiträge selbst zahlen.
Versichert sind Unfälle, die direkt mit deinem Studium zu tun haben, zum Beispiel:
- während Lehrveranstaltungen (auch in den Pausen),
- in der Bibliothek,
- bei Exkursionen,
- bei Tätigkeiten in Hochschulgremien,
- auf dem direkten Weg zur Hochschule oder zurück nach Hause (Wegeunfall).
Wichtig:
Wenn dir so ein Unfall passiert, musst du ihn unverzüglich deiner Hochschule melden (z. B. über das Studierendensekretariat).
Neben dieser gesetzlichen Unfallversicherung hat das Studentenwerk Magdeburg für die Studierenden zusätzlich eine Versicherung bei Freizeitunfällen abgeschlossen.
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
Ohne Krankenversicherung kannst du nicht studieren. Du musst sie bereits bei der Einschreibung nachweisen.
Du bist entweder:
- familienversichert (meist bis zum 25. Geburtstag über deine Eltern oder den/die Ehepartner*in),
- studentisch gesetzlich versichert,
- privat versichert oder
- von der Versicherungspflicht befreit (z. B. bei bestimmten Konstellationen).
Die Pflegeversicherung ist immer mit der Krankenversicherung gekoppelt.
Beide Beiträge werden gemeinsam eingezogen.
Bitte beachte: wenn du während des Studiums einmal privat krankenversichert bist, kannst du nicht wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln. Das geht in der Regel erst wieder, wenn du dein Studium abgeschlossen hast und ein Angestelltenverhältnis beginnst.
Bei Fragen hilft dir deine Krankenkasse oder die Sozialberatung weiter.
Hier kannst du dich selbst informieren: www.krankenkassen-direkt.de
Private Haftpflichtversicherung
Sehr wichtig – und oft unterschätzt.
Über den Semesterbeitrag oder das Studentenwerk bist du nicht haftpflichtversichert.
Wenn du jemandem aus Versehen einen Schaden zufügst (z. B. Fahrradunfall, kaputtes Handy, Wasserschaden), haftest du selbst.
Unsere klare Empfehlung:
Schließe eine private Haftpflichtversicherung ab, falls du nicht noch über deine Eltern mitversichert bist. Sie ist meist günstig, kann aber vor hohen Kosten schützen.
Gesetzliche Rentenversicherung
Sobald du neben dem Studium arbeitest, kann die Rentenversicherung relevant werden.
- Bei den meisten Nebenjobs zahlst du Rentenversicherungsbeiträge.
- Auch Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, du kannst dich aber auf Antrag davon befreien lassen.
- Die sogenannte Werkstudentenregelung gilt nur für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – nicht für die Rentenversicherung.
Die gezahlten Beiträge gehen nicht verloren, sondern zählen später für deine Rente.
Gut zu wissen
Je nach Job, Einkommen oder persönlicher Situation können sich Versicherungen ändern. Lass dich im Zweifel beraten, bevor du einen Job annimmst oder einen Versicherungsvertrag abschließt.
Weitere Infos bekommst du in der Sozialberatung. Dort wird gemeinsam geschaut, was du wirklich brauchst – und was nicht.
Auch wenn das Kindergeld in der Regel nicht an den Studierenden direkt gezahlt wird, sondern an die Eltern, ist es nützlich, darüber Bescheid zu wissen.
Häufig wird den außer Haus lebenden und studierenden Kindern das Kindergeld von den Eltern zusätzlich zu den BAföG- oder anderen Leistungen zur Verfügung gestellt. Die Eltern selbst beziehen es über den Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) oder die Kindergeldkasse der zuständigen Arbeitsagentur.
Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Kindergeld von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es kann natürlich darüber hinaus bezogen werden – und zwar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres – wenn das Kind
- eine Schul- oder Berufsausbildung bzw. ein Studium absolviert
- sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet (maximal vier Monate)
- eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen bzw. fortsetzen kann oder
- ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr ableistet.
Wenn Studierende eigenes Kindergeld bekommen, weil sie selbst ein Kind oder mehrere Kinder haben, schließt dies nicht aus, dass die Eltern dieser Studierenden gleichfalls Kindergeld beziehen. Es müssen für den Anspruch der Eltern der Studierenden nur die drei Bedingungen erfüllt sein, welche bei volljährigen Kindern zu erfüllen sind.
Der Ausbildungsstatus verfällt nur bei einer regelrechten Beurlaubung vom Studium. Zudem sind die Mutterschutzfrist bzw. Zeiten der Erkrankung auch bei Beurlaubung unschädlich, sofern eine baldige Fortsetzung der Ausbildung absehbar ist (bspw. nur ein Semester für die Geburt beurlaubt).
Kindergeld studentischer Eltern wird bei Arbeitslosengeld II und Sozialgeld als Einkommen angerechnet, bleibt bei einigen anderen Leistungen aber außen vor: z.B. Wohngeld, BAföG.
Umfangreiche Informationen dazu hat die Familienkasse in folgendem Merkblatt zusammengestellt:
Merkblatt Kindergeld (1,1 MiB)Das (Deutschland-)Semesterticket erhältst du automatisch bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung an der jeweiligen Hochschule mit dem Bezahlen des Semesterbeitrages.
Otto-von-Guericke-Universität und Hochschule Magdeburg-Stendal
Zum Wintersemester 2024/2025 bzw. zum Sommersemester 2025 wurde sowohl an der Otto-Von-Guericke-Universität als auch an der Hochschule Magdeburg-Stendal das Deutschlandsemesterticket eingeführt. Dafür besteht ein Vertrag mit der MVB Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG.
Mit dem Deutschlandsemesterticket kannst du deutschlandweit den ÖPNV (öffentlichen Personennahverkehr) nutzen, jedoch keinen Fernverkehr, wie den ICE.
Detaillierte FAQ zum Deutschlandsemestertickets findest du bei deiner Hochschule:
Gut zu wissen:
- Bei technischen Problemen mit deinem Semesterticket musst du dich direkt an die MVB wenden: handyticket@mvbnet.de
- Du kannst unter strengen Voraussetzungen den Anteil für das Deutschlandsemesterticket vom Studentenwerk Magdeburg zurückerstattet bekommen – sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vorliegen eines gültigen Behindertenausweises mit einer gültigen Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im ÖPNV
- Auslandssemester oder -praktikum während des gesamten Zeitraums eines Semesters der Heimathochschule
- Details dazu findest hier: https://www.studentenwerk-magdeburg.de/soziales/finanzierungsberatung/rueckerstattung-semesterbeitrag/
Hochschule Harz
An der Hochschule Harz gibt es das Deutschlandsemesterticket nicht. Das regionale Semesterticket in Halberstadt und Wernigerode gilt für das Liniennetz der Verkehrs- und Tarifgemeinschaft Ostharz:
Gültigkeitsbereich des Semestertickets Harz (1,6 MiB)2) PsychoSoziale Beratung (PSB)
Nein. Die PSB ist eine Beratungsstelle und bietet daher keine Psychotherapie an. Falls ihr aber eine Psychotherapie machen möchtet, könnte ein Termin bei der PSB trotzdem empfehlenswert sein. Manchmal können eure Anliegen auch bereits bei uns soweit geklärt werden, dass eine langfristige Therapie nicht mehr notwendig sein muss. In den meisten Fällen bekommt ihr aber bei uns viel schneller einen Termin, als bei einer/einem niedergelassenen Kollegen/Kollegin, so dass ihr für die Wartezeit professionell angebunden seid.
Jein. Da wir eine Beratungsstelle für psychosoziale Themen sind, sind wir in erster Linie für die Themen zuständig, die „einem auf das Gemüt schlagen“. Sollte es dabei um generelle Themen wie Finanzierung, Wohnungssuche oder Rechtsanliegen gehen, wäre der erste Weg, sich an die zuständigen Abteilungen zu wenden. Natürlich haben wir aber auch in allen Bereichen Kenntnisse und können euch, falls wir einmal nicht weiterwissen, an die entsprechenden Kolleg*innen weiterleiten.
Ja, das ist möglich. Wir können es sehr gut nachvollziehen, dass manche Themen eher mit einer Frau/einem Mann besprochen werden wollen. Deshalb solltet ihr das bei einer Anfrage unbedingt angeben, falls das wichtig für euch ist. Evtl. können dadurch aber längere Wartezeiten entstehen. Es ist auch möglich im Beratungsprozess die Beraterin/den Berater zu wechseln. Manchmal wird euch das sogar im Beratungsprozess von uns vorgeschlagen werden, da wir unterschiedliche Arbeitsweisen haben, die dann besser zu euch passen.
Nein. Wir arbeiten absolut anonym und vertraulich. Alle Berater*innen der PSB unterstehen der Schweigepflicht. Aufzeichnungen die sich die Berater*innen während des Gespräches machen und vertrauliche Daten, kommen in einen abschließbaren Stahlschrank. Sollten Daten auf dem Server gespeichert werden, können diese nicht zum/zur Ratsuchenden zurückverfolgt werden, da jeder eine individuelle Chiffre erhält.
Einfach gesagt: Mit allen. Egal ob es studiumsspezifische Anliegen sind, wie: Zweifel am Studium, Schreibblockaden, Prokrastination oder persönliche Themen wie: Partnerschaftskonflikte, soziale Isolation, Ängste oder Streit in der Familie. Für all diese Themen haben wir ein offenes Ohr. Manchmal ist einem auch noch nicht ganz bewusst was nicht stimmt, sondern man hat einfach ein komisches/ungutes Gefühl. Dann versuchen wir gemeinsam dahinter zu kommen. Es gibt kein Problem, dass zu klein wäre, um nicht besprochen zu werden.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Während unserer Sprechzeiten (https://www.studentenwerk-magdeburg.de/soziales/psb/) kann man sich persönlich, telefonisch oder auch im Chat bei uns melden. Es besteht auch die Möglichkeit uns jederzeit eine E-Mail zu schreiben. Entweder an die allgemeine Adresse der PSB (psb@studentenwerk-magdeburg.de) oder an die direkte Email einer Beraterin/eines Beraters. Wir beantworten jede Anfrage schnellstmöglich.
Wir haben uns auf die Fahne geschrieben Erstgespräche möglichst zeitnah zu realisieren. Es sollten also im Normalfall keine wochenlangen Wartezeiten entstehen. Wir bitten euch aber um Verständnis, falls es einmal nicht so schnell gehen sollte, da es auch bei uns Hoch-Zeiten gibt und unsere Arbeitskapazität endlich ist.
Auch das ist ziemlich schwierig allgemein zu beantworten, da jeder/jede individuell ist und wir gerade auf diese Individualität eingehen möchten. Zudem hat natürlich jede Beraterin/jeder Berater seine eigene Art ein Gespräch zu führen. Allgemein kann man aber sagen, dass die Beraterin/der Berater sich beim ersten Gespräch erst einmal ein genaues Bild von eurer Thematik machen möchte, weshalb ihr euch auf viele Fragen unsererseits einstellen solltet. Das machen wir nicht um euch zu ärgern, sondern weil wir euch und die Situation verstehen wollen. Manchmal werden Themen angesprochen oder Fragen gestellt über die ihr nicht bzw. noch nicht sprechen wollt. Auch das ist gar kein Problem. Das wichtigste ist uns, dass wir eine vertrauensvolle und offene Gesprächsatmosphäre kreieren können, bei der alle Themen angesprochen werden können, aber nicht zwangsweise müssen.
Wir haben die Faustregel: So viele wie nötig sind. Manchmal braucht es nur ein Gespräch für euer Anliegen, aber sollte es doch mehr Zeit benötigen, können problemlos Folgetermine vereinbart werden. Je nach Bedarf (und unserem Terminkalender) finden die Folgetermine dann im wöchentlichen oder mehrwöchentlichen Rhythmus statt.





