Wahlprüfsteine des Studentenwerks Magdeburg
zur Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026

Wahlprüfstein 6:
Hochschulentwicklung und Teilhabe

a) Welche Bedeutung misst Ihre Partei den Studentenwerken und ihren Angeboten für gute Studienbedingungen in Sachsen-Anhalt bei?

Die Studentenwerke sind aus Sicht der CDU ein unverzichtbarer Bestandteil guter Studienbedingungen in Sachsen-Anhalt. Mit ihren Angeboten in den Bereichen Wohnen, Verpflegung, Beratung und soziale Infrastruktur tragen sie maßgeblich zur Chancengerechtigkeit sowie zur Attraktivität der Hochschulstandorte bei.

Die Studentenwerke sollen sich weiterhin auf ihre zentralen Aufgaben der sozialen, wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung der Studenten konzentrieren. Diesem Kernauftrag werden wir weiter Rechnung tragen, mit dem Augenmerk auf Effizienz, Bürokratieabbau, Bezahlbarkeit und Bedarfsberücksichtigung.

Die Studentenwerke haben eine sehr große Bedeutung für den Studienerfolg und die soziale Situation der Studierenden, da sie nicht nur elementare Beratungsangebote, sondern auch Verpflegung, Wohnen und Kultur anbieten. Freitischessen, Psychosoziale Beratungen, Buchbeihilfen und weitere Angebote helfen im Krisenfall und darüber hinaus. Die DSW Sozialerhebungen bieten einen wichtigen Fingerzeig auf die soziale Situation der Studierenden im Land. Die Studentenwerke sind eine zentrale Säule für ein gelingendes Studium. Ohne sie würde die Quote der Studienabbrüche explodieren und es würden deutlich weniger junge Menschen nach Sachsen-Anhalt kommen. Studentenwerke sind also elementar für die Attraktivität und den Erfolg des Studiums.

Die Studierendenwerke und ihre Angebote für Wohnen, Essen, Beratung und vieles mehr sind für ein gelingendes, zügiges und zufriedenstellendes Studium unverzichtbar.

Die Studentenwerke leisten einen wichtigen Anteil an der Bereitstellung von Wohnraum und weiterer Infrastruktur an den Hochschulen. Genau wie die Hochschulen selbst gebührt ihnen eine angemessene und auskömmliche Finanzierung, um langfristig Angebote sichern zu können.

Studierendenwerke sind ein wichtiger und unabdingbarer Bestandteil der Wissenschaftslandschaft Sachsen-Anhalts. Zur grünen Wissenschaftspolitik gehören deswegen selbstverständlich Forderungen zur Förderung und Stärkung der Studierendenwerke.


b) Wie wollen Sie Hochschulen und Studentenwerke finanziell langfristig absichern und stärken?

Für die langfristige Absicherung von Hochschulen und Studentenwerken ist eine verlässliche Finanzierungsbasis entscheidend. Dabei geht es insbesondere um Planungssicherheit, effiziente Mittelverwendung und die Stärkung bestehender Strukturen. Bund und Land tragen hierfür gemeinsam Verantwortung. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu erhalten und gleichzeitig die Studentenwerke in die Lage zu versetzen, ihre Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Wir werden eine verlässliche und planungssichere Grundfinanzierung durch das Land sicherstellen, die sich an den tatsächlichen Kernaufgaben ausrichtet. Statt immer neuer, oft ideologisch motivierter Programme und bürokratischer Aufwüchse setzen wir auf eine Konzentration der Mittel mit klarer Fokussierung auf den Bildungs- und Forschungsauftrag der Hochschulen sowie auf studentisches Wohnen und die Verpflegung in den Mensen. Effizienzsteigerungen, der Abbau von Verwaltungsstrukturen sowie schnellere, von ideologischen Vorgaben freie Planungs- und Genehmigungsverfahren für studentisches Wohnen sollen dazu beitragen, vorhandene Ressourcen besser zu nutzen. Die Qualität des Mensaessens muss gesteigert werden, ohne dass die Preise mitsteigen.

Wie bereits erwähnt, werden wir uns als Linke dafür einsetzen, dass die Finanzierung der Studentenwerke bedarfsgerecht angepasst wird. Sachsen-Anhalt muss sich mindestens dem Bundesdurchschnitt anpassen. Darüber hinaus müssen Kosten- und Tarifsteigerungen grundsätzlich übernommen werden. Für den Neubau und die Sanierung von Wohnheimen braucht es zusätzliche Mittel. Die Finanzierung der Studentenwerke soll über das Land erfolgen und nicht über steigende Semesterbeiträge. Die Leistungen, die derzeit darüber abgedeckt werden, müssen aus dem Landeshaushalt kommen.

Die stabile und verlässliche finanzielle Ausstattung der Hochschulen gehört zu den großen Standortvorteilen Sachsen-Anhalts mit Bedeutung weit über Wissenschaft und Forschung hinaus. Die kritische und manchmal prekäre Situation in anderen Bundesländern zeigt, wie wichtig es ist, dass in Sachsen-Anhalt die Prioritäten zugunsten der Wissenschaft gestellt wurden. Mit uns wird es keine Änderung an dieser Prioritätensetzung geben. Investitionen in Hochschule und Wissenschaft sind Investitionen in die Zukunft des ganzen Landes. Das Verfahren der Zielvereinbarungen gibt den Hochschulen einen verlässlichen und bewährten Rahmen für ihre Arbeit, den wir beibehalten wollen.
Auch die Studierendenwerke können sich unter SPD-Verantwortung auf eine stabile, langfristige Finanzierung verlassen.

siehe Antwort zu Frage b)
(Die FDP hat die Fragen im Zusammenhang beantwortet.)

Wir wollen uns bei den Verhandlungen zum Landeshaushalt dafür einsetzen, dass die Grundfinanzierung für die Hochschulen und Universitäten erhöht wird. Auch Studierendenwerke wollen wir finanziell in den Landeshaushaltsverhandlungen absichern und uns dort für eine Aufstockung der Mittel einsetzen.


c) Wie will Ihre Partei studentische Mitbestimmung und Teilhabe an Hochschulen stärken?

Studentische Mitbestimmung und Teilhabe sind wichtige Elemente einer lebendigen Hochschulkultur. Die CDU Sachsen-Anhalt setzt sich dafür ein, bestehende Beteiligungsstrukturen zu stärken, Prozesse transparent zu gestalten und Studierenden eine konstruktive Einbindung in Entscheidungsprozesse zu ermöglichen. Dies umfasst auch die Unterstützung von Gremienarbeit sowie die Förderung eines Dialogs zwischen Hochschulleitung, Studierenden und weiteren Akteuren.

Das Konzept der „Gruppenuniversität“, wie die 68er es propagiert haben, sieht eine umfassende Mitbestimmung aller Statusgruppen an Hochschulen vor. Wir halten dieses Modell für falsch, da es die Bürokratie erhöht und Forschung sowie Lehre belastet. Universitäten dienen der Vermittlung von Wissen und Erkenntnis und sollten daher wissenschaftsgeleitet organisiert sein. Zentrale Entscheidungen sollten vor allem bei den fachlich qualifizierten Professoren liegen. Wir werden deshalb eine Universitätsreform durchsetzen, die diese Fehlentwicklungen beseitigt und insbesondere den Einfluss der Studentenschaften zurückdrängt.

Wir wollen das Landeshochschulgesetz reformieren und dort jeweils Prorektorat für die Studierenden und für die Mitarbeiter*innen festschreiben. Außerdem wollen wir die Viertelparität in den Hochschulgremien durchsetzen, also die gleiche Mitbestimmung aller vier Statusgruppen. Wir wollen, dass Studierendenschaft genug Ressourcen und Informationen haben, um ihre Belange aktiv zu vertreten. Darüber hinaus wollen wir, dass Inklusions- und Gleichstellungsbeauftragten gestärkt werden. Den Hochschulzugang machen wir sozial gerechter, indem wir die Lern- und Lehrmittelfreiheit festschreiben und die Zweitstudiengebühren abschaffen.

Wir stehen uneingeschränkt für den Erhalt der Studierendenschaft als demokratisch legitimierte Interessenvertretung der Studierenden ein. Die Mitbestimmungsrechte der Studierenden haben wir mit der jüngsten Novellierung des Hochschulgesetzes gestärkt. Diese Politik werden wir fortsetzen.

Studentische Perspektiven müssen in den Gremien der Universität eine bedeutende Rolle spielen – in der letzten Legislatur haben wir hierfür z.B. den Fakultätsrat der Mediziner reformiert. Bezüglich der Beteiligung in den verfassten Studierendenschaften denken wir aus Sicht der Studierenden und wollen diesen mehr Wahlmöglichkeiten erlauben: Wer die Angebote und die Möglichkeiten der verfassten Studierendenschaft nicht nutzen will, soll bereits ab dem 1. Semester austreten können.

Für uns Grüne ist die Stärkung der demokratischen Teilhabe insbesondere von Studierenden an Hochschulen und Universitäten ein wichtiges Anliegen. Wir wollen dafür das Hochschulgesetz verändern und ermöglichen, dass es studentische Prorektor*innen an den Hochschulen im Land gibt, die zwischen dem Rektorat und der Studierendenschaft vermitteln. Ebenfalls wollen wir die Viertelparität einführen, damit alle Statusgruppen im Senat gleichberechtigt vertreten sind und ein entsprechendes Stimmrecht haben. Für die Studierendenvertetungen wollen wir gesetzliche Anhörungspflichten verankern.