Sie dürfen in der Regel bis zu 10 Semester im Wohnheim wohnen. Voraussetzung ist die Immatrikulation an einer unserer Hochschuleinrichtungen. Nach Ablauf der 10 Semester haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung zu stellen. Bei triftigen Gründen kann der Mietvertrag maximal um 2 Semester verlängert werden.
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