Gesetzliche Unfallversicherung
Wenn du an einer Hochschule eingeschrieben bist, bist du automatisch gesetzlich unfallversichert.
Dafür musst du keine Beiträge selbst zahlen.
Versichert sind Unfälle, die direkt mit deinem Studium zu tun haben, zum Beispiel:
- während Lehrveranstaltungen (auch in den Pausen),
- in der Bibliothek,
- bei Exkursionen,
- bei Tätigkeiten in Hochschulgremien,
- auf dem direkten Weg zur Hochschule oder zurück nach Hause (Wegeunfall).
Wichtig:
Wenn dir so ein Unfall passiert, musst du ihn unverzüglich deiner Hochschule melden (z. B. über das Studierendensekretariat).
Neben dieser gesetzlichen Unfallversicherung hat das Studentenwerk Magdeburg für die Studierenden zusätzlich eine Versicherung bei Freizeitunfällen abgeschlossen.
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
Ohne Krankenversicherung kannst du nicht studieren. Du musst sie bereits bei der Einschreibung nachweisen.
Du bist entweder:
- familienversichert (meist bis zum 25. Geburtstag über deine Eltern oder den/die Ehepartner*in),
- studentisch gesetzlich versichert,
- privat versichert oder
- von der Versicherungspflicht befreit (z. B. bei bestimmten Konstellationen).
Die Pflegeversicherung ist immer mit der Krankenversicherung gekoppelt.
Beide Beiträge werden gemeinsam eingezogen.
Bitte beachte: wenn du während des Studiums einmal privat krankenversichert bist, kannst du nicht wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln. Das geht in der Regel erst wieder, wenn du dein Studium abgeschlossen hast und ein Angestelltenverhältnis beginnst.
Bei Fragen hilft dir deine Krankenkasse oder die Sozialberatung weiter.
Hier kannst du dich selbst informieren: www.krankenkassen-direkt.de
Private Haftpflichtversicherung
Sehr wichtig – und oft unterschätzt.
Über den Semesterbeitrag oder das Studentenwerk bist du nicht haftpflichtversichert.
Wenn du jemandem aus Versehen einen Schaden zufügst (z. B. Fahrradunfall, kaputtes Handy, Wasserschaden), haftest du selbst.
Unsere klare Empfehlung:
Schließe eine private Haftpflichtversicherung ab, falls du nicht noch über deine Eltern mitversichert bist. Sie ist meist günstig, kann aber vor hohen Kosten schützen.
Gesetzliche Rentenversicherung
Sobald du neben dem Studium arbeitest, kann die Rentenversicherung relevant werden.
- Bei den meisten Nebenjobs zahlst du Rentenversicherungsbeiträge.
- Auch Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, du kannst dich aber auf Antrag davon befreien lassen.
- Die sogenannte Werkstudentenregelung gilt nur für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – nicht für die Rentenversicherung.
Die gezahlten Beiträge gehen nicht verloren, sondern zählen später für deine Rente.
Gut zu wissen
Je nach Job, Einkommen oder persönlicher Situation können sich Versicherungen ändern. Lass dich im Zweifel beraten, bevor du einen Job annimmst oder einen Versicherungsvertrag abschließt.
Weitere Infos bekommst du in der Sozialberatung. Dort wird gemeinsam geschaut, was du wirklich brauchst – und was nicht.





