Das Bankeinzugsverfahren ist die in unserem Studentenwerk übliche Form der Mietzahlung und Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages. Die Bankeinzugsermächtigung wird grundsätzlich erst beim Zustandekommen eines Mietverhältnisses (nach Abschluss des Mietvertrages) wirksam.
Warum muss ich schon vor Mietvertragsabschluss eine Bankeinzugsermächtigung erteilen?
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