Wann und wie kann ich den Semesterbeitrag/ das Semesterticketanteil zurück bekommen?

Die Konditionen für die Rückerstattung des Semesterbeitrages regelt die gültige Beitragsordnung:

  Beitragsordnung (36,0 KiB)
Beitragsordnung des Studentenwerks Magdeburg, Stand: 1. April 2023

Eine Rückerstattung des Beitrags für das Semesterticket ist ausschließlich an Studierende möglich, die aufgrund einer Behinderung/Erkrankung im Besitz eines Ausweises für Schwerbehinderte sind. Diese Studenten nutzen den ÖPNV kostenlos. Vor Beginn des Semesters exmatrikulierte Studierende erhalten den Beitrag für das Semesterticket ebenfalls zurück. Bitte informieren Sie sich in jedem Fall in der Beitragsordnung.

Den Antrag auf Rückerstattung finden Sie hier:

  Antrag auf Rückerstattung (1,6 MiB)
Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages bzw. des Semestertickets, Stand: 13. Januar 2020

Den Formantrag Rückerstattung senden ehemalige Studierende zusammen mit folgenden Unterlagen:

  • Kopie der Exmatrikulation
  • Zahlungsnachweis für das Semester, dessen Rückerstattung begehrt wird
  • nur OvGU: Original Studentenausweis

Den Formantrag Rückerstattung senden beurlaubte Studierende zusammen mit folgenden Unterlagen:

  • Kopie der Beurlaubung durch Immatrikulationsamt
  • Zahlungsnachweis für das Semester, dessen Rückerstattung begehrt wird

Den Formantrag Rückerstattung senden Studierende, die wegen Behinderung/chronischer Erkrankung den Teilbetrag Semesterticket zurückerhalten zusammen mit folgenden Unterlagen:

  • Zahlungsnachweis für das Semester, dessen Rückerstattung begehrt wird
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises und des Studierendenausweises

an die Postanschrift:

Studentenwerk Magdeburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Postfach 40 53
39015 Magdeburg

oder geben die Unterlagen am Infopoint Mensa UniCampus, Infopoint Mensa Herrenkrug, in der Beratungsstelle Wernigerode oder bei der allgemeinen Sozialberatung zu den angegebenen Sprechzeiten ab.

Kategorie: Soziales
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