Wohngeld können Studierende beantragen, wenn ihnen dem Grunde nach kein Bafög zusteht, z.B. nach dem Überschreiten der Förderungshöchstdauer. Außerdem kann bei alleinerziehenden Studierenden oder wenn die Ausbildungsförderung komplett als Darlehen gewährt wird, ausnahmsweise auch neben dem BAföG Wohngeld gezahlt werden. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach dem Einkommen, der Familiengröße und der Miete. Wichtig ist, dass ein realistisches Einkommen nachgewiesen wird. Sonst wird kein Wohngeld bewilligt. Mitglieder von Wohngemeinschaften müssen außerdem glaubhaft versichern, dass sie getrennt wirtschaften.
Kategorie:
BAföG
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