Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Wer volljährig ist und eine eigene Wohnung hat, muss den Rundfunkbeitrag zahlen.

Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag befreien lassen. Die genauen Bestimmungen finden Sie hier. Die Befreiung von der Beitragspflicht beginnt mit dem Monat der Antragstellung, soweit ab diesem Monat auch ein Anspruch auf BAföG bestand. Studierende können deshalb bereits vorsorglich einen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren stellen, auch wenn ihnen noch nicht ein aktueller BAföG-Bescheid vorliegt. Liegt dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein vorsorglicher Befreiungsantrag vor, kann der Nachweis (BAföG-Bescheid) für die Befreiung nachgereicht werden, ohne dass dem Antragsteller hieraus ein Nachteil entsteht.

Studierende, die in einer WG leben, müssen nicht mehr wie früher einzeln für ihre Rundfunkgeräte zahlen.

Kategorie: BAföG
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