Kurz gesagt:
In den meisten Fällen nein. Aber wie immer gibt es Ausnahmen :)
Bürgergeld (früher ALG II/Hartz IV)
Studierende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie
- dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind und
- in Vollzeit studieren.
Das gilt auch dann, wenn sie kein BAföG bekommen, z. B. aufgrund des Einkommens der Eltern oder Überschreiten der Regelstudienzeit.
Ausnahmen gibt es, zum Beispiel:
- bei Teilzeitstudium, das nicht BAföG-förderfähig ist
- bei Urlaubssemester (unter bestimmten Voraussetzungen)
- bei besonderen Härtefällen
- für Mehrbedarfe, z. B. bei Schwangerschaft oder Behinderung
- für Kosten der Unterkunft in sehr engen Ausnahmefällen
Sozialhilfe (SGB XII)
Sozialhilfe ist für Studierende in der Regel ebenfalls ausgeschlossen, wenn sie eigentlich über BAföG oder andere Ausbildungsförderungen abgesichert sein sollen.
Sozialhilfe kommt nur infrage, wenn jemand
- nicht erwerbsfähig ist und
- keinen Anspruch auf BAföG oder Bürgergeld hat
(z. B. bei dauerhafter schwerer Krankheit oder Behinderung).
Wichtig zu wissen
- BAföG und Bürgergeld schließen sich normalerweise aus.
- Studierende gelten rechtlich nicht als „arbeitslos“, sondern als „in Ausbildung“.
- Jeder Fall ist anders. Ein Antrag kann sich lohnen, wenn besondere Umstände vorliegen.
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