Der Punkt 8.10 der Allgemeinen Mietbedingungen des Studentenwerkes regelt die Haltung von Haustieren. Hier ist festgelegt, dass der Mieter nicht berechtigt ist, in den Mieträumen ein Tier zu halten. Ausnahmen sind Zierfische in Aquarien und Tiere wie Vögel, Hamster u. ä. in dafür vorgesehenen Käfigen.
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