
Du beginnst gerade dein Studium und hast zuvor Sozialleistungen bezogen? Dann kannst du Studienstarthilfe beantragen!
Die Studienstarthilfe ist eine einmalige finanzielle Unterstützung für Studierende unter 25 Jahren, die zum ersten Mal ein Studium aufnehmen und im Monat vor Studienbeginn Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Wohngeld, o. Ä.) bezogen haben.
Damit soll dir der Übergang in dein Studium erleichtert werden – ein kleiner finanzieller Anschub für deinen neuen Lebensabschnitt.
Wichtig:
- Der Antrag kann ausschließlich elektronisch über BAföG-Digital gestellt werden.
Fristen:
- Hochschule Harz: bis Ende Oktober
- Alle anderen Hochschulen: bis Ende November
Also: Wenn du die Voraussetzungen erfüllst – nicht zögern, Antrag stellen und kein Geld verschenken!
Mehr Infos und FAQ’s findest du auf der offiziellen Seite bafög.de!





