HRK und DSW: Bund-Länder-Zukunftsvertrag um Mittel für die soziale Infrastruktur ergänzen

• HRK und DSW fordern zusätzliche Bund-Länder-Investitionen für
  Studierendenwohnheime und Mensen.
• Der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ soll zusätzliche
  Komponente von drei bis fünf Prozent erhalten.
• „Soziale Infrastruktur ist konstitutiv für den Studienerfolg.“

 

Bonn/Berlin, 28. April 2021. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und das Deutsche
Studentenwerk (DSW) fordern von Bund und Ländern zusätzliche Investitionen in die
soziale Infrastruktur des Studiums, konkret rund 3,5 Milliarden Euro in den kommenden
fünf Jahren fürs studentische Wohnen und die Hochschulgastronomie der
Studentenwerke. Der Bund-Länder-„Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ soll um
eine zusätzliche Komponente von jährlich drei bis fünf Prozent ergänzt werden.
Eine gemeinsame Erklärung von HRK und DSW mit dieser Forderung wurde von einem
Arbeitskreis von Hochschulkanzler/-innen und Studentenwerks-Geschäftsführer/-innen
verfasst. Für den Studienerfolg sei nicht nur die Qualität des Studienangebots sowie die
Befähigung und Motivation der Studierenden ausschlaggebend, schreiben die Autorinnen
und Autoren, sondern auch die soziale Infrastruktur des Studiums.
HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt: „Die soziale Infrastruktur der Studentenwerke
muss endlich an die seit Jahren konstant hohe Zahl von Studierenden angepasst werden.
Hochschulen und Studentenwerke haben den Studienerfolg als gemeinsames Ziel; die
Bund-Länder-Finanzierung muss die Basis dafür sicherstellen.“
Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep, DSW-Präsident: „Die Studenten- und Studierendenwerke
freuen sich ganz außerordentlich über diese politische Unterstützung durch die
Hochschulen namens der Hochschulrektorenkonferenz. Sie dokumentiert eindrücklich an
die Adresse von Bund und Ländern, wie strategisch relevant neben einem Ausbau der
Studienplatzkapazitäten auch der Ausbau der Wohnheim- und Mensa-Kapazitäten ist.“

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