Freibetrag für Einkommen des Studenten bzw. der Studentin:
Freibetrag Für Nebeneinkünfte (kein Pflichtpraktikum) | 520,- € |
weiterer Freibetrag für Eure Nebeneinkünfte wenn Ihr ein Kind habt (für jedes Kind)1 | 730,- € |
Freibetrag für leistungs -und begabungsbezogene Stipendien (je Monat) | 300,- € |
Freibtrag für anderweitige Stipendien, z.B. Begabtenförderungswerke, (je Monat) | 0,- € |
1 abzüglich etwaiger Unterhaltsleistungen des Vater/der Mutter
Kategorie:
BAföG
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