Die Meisten Wohnheime verfügen über einen Fahrradkeller. Die Nutzung des Fahrradkellers und der Fahrradständer erfolgt auf eigene Verantwortung. Das Studentenwerk übernimmt keine Haftung für entstandene Schäden oder Diebstahl. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich das Fahrrad ordnungsgemäß zu sichern.
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Ausstattung
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