
Studierende in Deutschland bekommen normalerweise kein Wohngeld, weil sie dem Grunde nach Anspruch auf BAföG haben – selbst dann, wenn sie kein BAföG ausgezahlt bekommen.
Heißt konkret:
Wird dein BAföG-Antrag z. B. wegen zu hohem Einkommen deiner Eltern oder eigenem Vermögen abgelehnt, giltst du trotzdem als BAföG-berechtigt – und hast keinen Anspruch auf Wohngeld.
ABER:
Du kannst Wohngeld bekommen, wenn du grundsätzlich keinen BAföG-Anspruch hast (also nicht nur „0 €“, sondern wirklich ausgeschlossen bist).
Zum Beispiel wenn du:
- ein Zweitstudium machst (ohne Förderung)
- die Altersgrenze überschritten hast
- die Förderhöchstdauer erreicht hast
- zu spät den Fach gewechselt hast / Leistungsnachweise fehlen
- in Teilzeit oder im Urlaubssemester studierst
- ein nicht förderfähiges Studium machst
Faustregel:
Kein BAföG dem Grunde nach = Wohngeld möglich
Wichtig für den Antrag:
Du brauchst einen BAföG-Ablehnungsbescheid, der bestätigt, dass kein Anspruch dem Grunde nach besteht. Ein Bescheid mit 0,00 € reicht in der Regel nicht aus.
Klingt kompliziert?
Ist es nicht – unser BAföG-Amt hilft euch gerne weiter!
Die aktuellen Sprechzeiten findest du hier.






