Studieren und trotzdem Wohngeld bekommen? So funktioniert’s:

Studierende in Deutschland bekommen normalerweise kein Wohngeld, weil sie dem Grunde nach Anspruch auf BAföG haben – selbst dann, wenn sie kein BAföG ausgezahlt bekommen.

Heißt konkret:
Wird dein BAföG-Antrag z. B. wegen zu hohem Einkommen deiner Eltern oder eigenem Vermögen abgelehnt, giltst du trotzdem als BAföG-berechtigt – und hast keinen Anspruch auf Wohngeld.

ABER:
Du kannst Wohngeld bekommen, wenn du grundsätzlich keinen BAföG-Anspruch hast (also nicht nur „0 €“, sondern wirklich ausgeschlossen bist).

Zum Beispiel wenn du:

  • ein Zweitstudium machst (ohne Förderung)
  • die Altersgrenze überschritten hast
  • die Förderhöchstdauer erreicht hast
  • zu spät den Fach gewechselt hast / Leistungsnachweise fehlen
  • in Teilzeit oder im Urlaubssemester studierst
  • ein nicht förderfähiges Studium machst

Faustregel:
Kein BAföG dem Grunde nach = Wohngeld möglich

Wichtig für den Antrag:
Du brauchst einen BAföG-Ablehnungsbescheid, der bestätigt, dass kein Anspruch dem Grunde nach besteht. Ein Bescheid mit 0,00 € reicht in der Regel nicht aus.

Klingt kompliziert?
Ist es nicht – unser BAföG-Amt hilft euch gerne weiter!

Die aktuellen Sprechzeiten findest du hier.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Finanzierung veröffentlicht. Setzen Sie ein Lesezeichen auf den Permalink.