Rückerstattung des Semesterbeitrags

Du hast dich exmatrikuliert, bist im Urlaubssemester oder in einer anderen besonderen Situation? Dann kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil deines Semesterbeitrags (z. B. den Studentenwerksanteil) von uns zurückbekommen.

Eine Rückerstattung ist möglich bei:

  • Exmatrikulation
  • Beurlaubung
  • einem Auslandsaufenthalt (du kannst mind. 6 Monate Studium/Praktikum nachweisen)
  • Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke
  • Doppelimmatrikulation beim Übergang von Bachelor zu Master

Wichtig: Für den Antrag gelten feste Fristen – diese findest du in der aktuellen Beitragsordnung. Das Antragsformular kannst du hier herunterladen. Einfach ausfüllen und fristgerecht beim Studentenwerk Magdeburg (Abteilung StudierendenService) einreichen. Nachweise kannst du i.d.R. auch nach Fristende noch nachreichen.

Bitte beachte, dass die Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets bei Exmatrikulation nicht über uns bearbeitet wird. Aufgrund interner Abläufe erfolgt diese durch einen separaten Prozess in der jeweiligen Hochschule, sofern die dafür gelten Voraussetzungen und Fristen erfüllt sind. Details dazu findest du auf der Website der OvGU sowie der Hochschule Magdeburg-Stendal

Bei Fragen wende dich gern an unsere Finanzierungsberatung!

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