Deine Mitwirkung entscheidet über deinen BAföG-Anspruch!

Wusstest du, dass du eine sogenannte „Mitwirkungspflicht“ hast?

Damit dein BAföG-Antrag schnell und korrekt bearbeitet werden kann, brauchen wir von dir zeitnah eine Rückmeldung auf unsere Anforderungsschreiben.

Hilfst du nicht mit, müssen wir deinen Antrag ablehnen. Solltest du mit nachzureichenden Unterlagen in Verzug sein, frag bitte unbedingt eine Fristverlängerung an – sonst gehen wir von fehlender Mitwirkung aus.

WICHTIG: Während des gesamten Förderzeitraums musst du alle Änderungen sofort mitteilen: Studiengangwechsel, Auslandssemester/-praktikum, Jobaufnahme, Praktika im Inland, Wohnungswechsel, Einzug bei den Eltern, Studienabschluss oder -abbruch usw.

Unterlassene Mitteilungen können zu Ordnungswidrigkeitenverfahren bis hin zu Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft führen!

Nach Ende des Förderzeitraums gilt das Gleiche:

Reagiere unbedingt auf Anforderungen und Anhörungen im Aktenabschlussverfahren.

Keine Rückmeldung = hohe Rückforderungen + mögliche Verfahren.

Unsere Kolleginnen und Kollegen können nur helfen, wenn sie rechtzeitig informiert werden. Unsere Schreiben kommen nicht ohne Grund – und wir möchten unnötige Verfahren unbedingt vermeiden.

Nimm deine Mitwirkungspflichten also bitte ernst!

Bei Fragen stehen dir unsere Kolleginnen und Kollegen in unseren Sprechstunden im Beratungscenter, digital oder telefonisch gern zur Verfügung.

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