BAföG-Reform 2027 – das ändert sich!

Ab dem 1. April 2027 sollen die ersten Verbesserungen der neuen BAföG-Reform in Kraft treten. Diese sehen mehr Unterstützung und eine höhere Wohnkostenpauschale vor. Außerdem soll das Förderverfahren moderner und einfacher gestaltet werden.

Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Mehr Geld fürs Wohnen
    Die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, soll von 380 € auf 440 € monatlich steigen.
  • Höhere Bedarfssätze
    Der Grundbedarf soll schrittweise angehoben werden – zunächst auf 503 € zum Wintersemester 2027/28 und später weiter.
  • Steigende Freibeträge
    Ab dem Wintersemester 2028/29 sollen die Freibeträge regelmäßig angepasst werden.
  • Digitaler & einfacher
    Die BAföG-Antragstellung soll künftig bundesweit einheitlicher, vollständig digital und einfacher werden.
  • Weniger Bürokratie
    Verschiedene Regelungen sollen vereinfacht oder abgeschafft werden. Dazu gehört unter anderem der geplante Wegfall des bisherigen Leistungsnachweises ab dem 5. Fachsemester.

Wichtig: Die Reform wurde im August 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Für das Inkrafttreten sind noch die weiteren parlamentarischen Schritte erforderlich.

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Dann steht dir unser Amt für Ausbildungsförderung zur Seite.

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