
Ab dem 1. April 2027 sollen die ersten Verbesserungen der neuen BAföG-Reform in Kraft treten. Diese sehen mehr Unterstützung und eine höhere Wohnkostenpauschale vor. Außerdem soll das Förderverfahren moderner und einfacher gestaltet werden.
Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Mehr Geld fürs Wohnen
Die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, soll von 380 € auf 440 € monatlich steigen. - Höhere Bedarfssätze
Der Grundbedarf soll schrittweise angehoben werden – zunächst auf 503 € zum Wintersemester 2027/28 und später weiter. - Steigende Freibeträge
Ab dem Wintersemester 2028/29 sollen die Freibeträge regelmäßig angepasst werden. - Digitaler & einfacher
Die BAföG-Antragstellung soll künftig bundesweit einheitlicher, vollständig digital und einfacher werden. - Weniger Bürokratie
Verschiedene Regelungen sollen vereinfacht oder abgeschafft werden. Dazu gehört unter anderem der geplante Wegfall des bisherigen Leistungsnachweises ab dem 5. Fachsemester.
Wichtig: Die Reform wurde im August 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Für das Inkrafttreten sind noch die weiteren parlamentarischen Schritte erforderlich.
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