Ich nehme einen Nebenjob auf

Wer BAföG-Leistungen erhält, hat Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten gehört, immer und umgehend den Nebenjob und das erwartete Einkommen im Bewilligungszeitraum zu erklären und an das Amt für Ausbildungsförderung zu senden.

Kategorie: BAföG
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