ÜBERBRÜCKUNGSHILFE FÜR STUDIERENDE : Schritt für Schritt!

Aktuelle Information zum korrekten Antrag auf Überbrückungshilfe für Studierende. Darauf sollten Sie unbedingt achten!

Ende Juni hat die Bearbeitung Ihrer Anträge für die Überbrückungshilfe für Studierende begonnen. Viele hunderte Anträge sind bei uns bereits eingegangen und wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle Anträge zügig abzuarbeiten.

Die MitarbeiterInnen, die in diesen Prozess involviert sind, bekommen die Anträge zufällig zugewiesen. Es ist bei der Fülle der Anträge nicht umsetzbar, detaillierte Fragen auf bereits bearbeitete Anträge zu beantworten bzw. auf den Status Ihres Antrags aktiv zuzugreifen. Sie bekommen eine automatische Benachrichtigung, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde und können das Ergebnis dann in Ihrem Online-Portal einsehen. Bitte haben Sie noch Geduld und warten Sie auf die Benachrichtigung per E-Mail.

Falls Sie bereits eine Ablehnung bekommen haben, konnte Ihrem Antrag auf Überbrückungshilfe nicht entsprochen werden. Sie dürfen davon ausgehen, dass Ihr Antrag gründlich und nach bundesweit einheitlichen Vorgaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung geprüft wurde. Es müssen klare Gründe für eine Ablehnung vorliegen, dass Ihrem Antrag für Juni 2020 nicht entsprochen werden konnte. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für jeden Antrag die Ablehnungsgründe zusammengefasst kommuniziert werden. Sollte Ihre pandemiebedingte Notlage weiterbestehen, stellen Sie bitte für Juli 2020 bzw. August 2020 erneut einen Antrag und achten Sie dabei auf die in den FAQs kommunizierten Hinweise.

 

Bitte erst die FAQs anschauen und die Telefonhotline nur anrufen, wenn dann noch Fragen offen sind.

Zusätzlich beantwortet das BMBF die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen<<HIER>>

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