
Gute Nachrichten für alle Studierenden mit Minijob:
Seit dem 1. Januar 2026 ist die Minijob-Grenze gestiegen – und damit auch deine Zuverdienstgrenze beim BAföG! Du darfst jetzt bis zu 603 € brutto pro Monat verdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird.
Aber Achtung: Entscheidend ist immer der gesamte Bewilligungszeitraum – nicht der einzelne Monat! Für Monate im Jahr 2025 gilt noch die alte Grenze von 556 € brutto.
Beispiel: Bewilligungszeitraum 10/2025 bis 9/2026
→ 556 € × 3 (2025)
→ 603 € × 9 (2026)
= 7.095 € Gesamtgrenze
Wichtig: Es ist egal, wenn du in einzelnen Monaten mal mehr oder weniger verdienst – solange du die Gesamtgrenze nicht überschreitest. Das heißt konkret: Du kannst BAföG beziehen und gleichzeitig bis zu
→ 7.095 € (WiSe 25/26 + SoSe 26)
→ 7.236 € (SoSe 26 + WiSe 26/27)
innerhalb von 12 Monaten verdienen – ohne Abzüge!





