Bildungskredit
Die Bundesregierung bietet Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF – www.bmbf.de) in Anspruch zu nehmen.
Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern. Hier wird Studenten, die häufig keine Sicherheiten stellen können, ein Angebot geschaffen, das bisher auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar ist.
Das Darlehen wird in monatlichen Raten von 100, 200 oder 300 Euro ausgezahlt, längstens 24 Monate lang, d. h. bis zu 7.200 Euro. Wenn ein entsprechender Bedarf nachgewiesen wird, z. B. für die Anschaffung kostenintensiver Arbeitsmaterialien, kann bis zur Höhe von 3.600 Euro ein Teil des Kredits als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden, wenn insgesamt die Grenze von 24 Monatsraten und 7.200 Euro nicht überschritten wird.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredites. Antragsberechtigt sind Studenten, wenn Sie
- eine Hochschule (z.B. Hochschule der Künste/Fachhochschule/Universität) besuchen,
- die Zwischenprüfung/Vordiplom ihres Studienganges bestanden haben bzw. eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und der Studierende die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht hat
- oder ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen.
Der Kredit wird maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt und grundsätzlich nur bis zum Ende des 12. Hochschulsemesters vergeben. Danach nur sind Studierende zum Bezug des Kredites nur noch berechtigt, wenn sie zur Abschlussprüfung zugelasssen sind und innerhalb des möglichen Förderzeitraums voraussichtlich den Abschluss erreichen werden.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Grundvoraussetzungen kann der Bildungskredit genutzt werden für:
- die Studienendphase,
- ein Praktikum, welches im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Studium steht oder
- ein Auslandssemester, wenn die Hochschule bescheinigt, dass daraus erbrachte Leistungen auf das Studium angerechnet werden können.
Der Kreditantrag ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten. Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Bildungskredites vorliegen.