Zuständigkeit
Das Studentenwerk Magdeburg ist im Bereich der Ausbildungsförderung nur für die Studierenden an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, der Hochschule Magdeburg-Stendal, der Hochschule Harz sowie der Theologischen Hochschule Friedensau zuständig. Wir sind daher nicht zuständig für Schüler und Fachoberschüler, für Studierende an einem Kolleg oder Besucher von Fachschulen, Berufsfachschulen und -akademien. Hierfür sind jeweils die kommunalen BAföG-Ämter zuständig.
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