Freibetrag für Einkommen des Studenten bzw. der Studentin:
Freibetrag Für Nebeneinkünfte (kein Pflichtpraktikum)
450,- €
weiterer Freibetrag für Eure Nebeneinkünfte wenn Ihr ein Kind habt (für jedes Kind)1
520,- €
Freibetrag für leistungs -und begabungsbezogene Stipendien (je Monat)
300,- €
Freibtrag für anderweitige Stipendien, z.B. Begabtenförderungswerke, (je Monat)
0,- €
1 abzüglich etwaiger Unterhaltsleistungen des Vater/der Mutter
Freibetrag als Übungsleiter bzw. für das Ehrenamt:
Freibetrag als Übungsleiter (je Monat)
200,- €
Freibetrag für das Ehrenamt (je Monat)
60,- €
Familienbezogene Freibeträge gelten wie folgt:
WS 2019/20
WS 2020/21
WS 2021/22
Eltern – verheiratet
1.835 €
1.890 €
2.000 €
Eltern – Singele, Ehegatte des Auszubildenden
1.225 €
1.260 €
1.330 €
Geschwister
555 €
570 €
605 €
Elternteil neuer Partner
610 €
630 €
665 €
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