Antrag

Um BAföG zu erhalten, bedarf es immer eines Antrages. Ein ordentlicher Antrag ist formgebunden, der formlose Antrag auf BAföG dient der Fristwahrung.

Das „ordentliche“ Antragsformular erhalten Sie:

  • auf unserer Internetseite,
  • im BAföG-Inforaum (Raum 320),
  • bei Ihrer Sachberarbeiterin Ihrem Sachbearbeiter vor Ort sowie
  • an den Infopoints der Hochschule Magdeburg Stendal (Mensa Herrenkrug) und Otto von Guericke
    Universität (Mensa UniCampus).

Oder

Auf der entsprechenden Seite für den Elektronischen Antrag auf BAföG

 

1.1.        Umfang des BAFöG Antrages

Zu einem vollständigen Antrag gehören:

  • Formblatt 1,
  • die Anlagen zum Formblatt 1 ( I und II)
  • BAföG Immatrikulationsbescheinigung (maschinell)
  • ein Formblatt 3 für jeweils einen Elternteil

 

1.2          Der BAFöG Antrag – Die einzelnen Formblätter kurz vorgestellt

Das Formblatt 1  befasst sich mit den persönlichen Angaben des Studieninteressenten bzw. der Studieninteressentin; angefangen von Personendaten, über Zahldaten bis hin zur Wohnsituation sowie dem eigenen Einkommen (im Bewilligungszeitraum) und Vermögen (am Tag der Antragstellung).

Auf die Angaben im Formblatt 1 Anlage I dem schulischen und beruflichen Werdegang, sollten Sie besondere Sorgfalt verwenden. Insbesondere sind zeitlich lückenlose Eintragungen erforderlich, um Rückfragen zu vermeiden.

Wenn Sie bereits ein eigenes Kind, welches das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Ihrem Haushalt versorgen, haben Sie auch Anspruch auf den Kinderbetreuungszuschlag. Entsprechende Angaben machen Sie mit dem Formblatt 1 Anlage II .

Das Formblatt 2 wird durch die maschinell erstellte BAföG-Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Hochschule ersetzt.

Auf Formblatt 3 sind die Einkommens- und Lebensverhältnisse der Eltern und ggf. des Ehegatten anzugeben. Neben den  Erklärungen zur persönlichen Situation (z. B. über die Art der Erwerbstätigkeit und den Familienstand) sind auch weitere Kinder Ihrer Eltern (also Geschwister) anzugeben. Formblatt 3 ist in aller Regel für jedes Elternteil gesondert auszufüllen. Nachzuweisen ist das Einkommen durch den Einkommenssteuerbescheid aus dem vorletzten Kalenderjahr (Antrag 2017 àSteuerbescheid 2015)  vor Beginn des zu fördernden Bewilligungszeitraumes.

Liegt ein 2 Jahre alter Steuerbescheid dem Amt für Ausbildungsförderung noch nicht vor, so wird unter Berücksichtigung der „glaubhaft gemachten Einkommensverhältnisse“ (also  z.B. dann der Steuerbescheid 2014 oder die beim Finanzamt abgegebene Erklärung zur Einkommenssteuer 2015)  über den Antrag vorläufig entschieden. Ausbildungsförderung wird insoweit nur vorläufig (!), also unter dem Vorbehalt der Rückforderung, geleistet. Sobald der Steuerbescheid den Eltern dann vorliegt, wird über den Antrag abschließend entschieden.

Welche zusätzlichen Nachweise außerdem erforderlich sind, können Sie dem jeweiligen Antragsformular direkt entnehmen. Entsprechende Erklärungen, die jeweils gesonderte belegt werden müssen, sind mit einem B gekennzeichnet. Grundsätzlich genügt es, wenn Sie Kopien der entsprechenden Unterlagen einreichen.

 

1.3.           Der elektronische Antrag (E-Antrag) für die Förderung nach dem BAföG

Seit 2016 bieten wir die Möglichkeit einen E-Antrag zu stellen. Damit ist gleichzeitig auch der Startschuss in Richtung der >elektronischen Aktenführung 2022< gefallen.

Der E-Antrag bietet beim Ausfüllen den Vorteil, dass eine Plausibilitätsüberprüfung der Eintragungen während der Eingabe erfolgt.

Ein komplett elektronischer gestellter Antrag bedarf zur Übermittlung noch einer:

  • Elektronischen ID   oder einer
  • DE-Mail Adresse

Wer diese Möglichkeiten nicht hat, kann den Antrag aber auch lokal ausdrucken und uns dann zusenden. Er bleibt ja trotz allem übersichtlicher, sauberer und bietet eine Ausfüllhilfe.

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