Kann ich meine Wäsche im Wohnheim waschen?

Für das Waschen und Trocknen der Wäsche stehen in jedem Wohnheim mindestens eine Waschmaschine und ein Trockner (meist im Keller) zur Verfügung. Einige Wohnhäuser haben auch einen Trockenraum.

Zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden ist das Trocknen innerhalb der Wohneinheiten sowie das Aufstellen und Betreiben einer privaten Waschmaschine untersagt. Die bereitgestellten Wasch- und Trockengeräte stehen ausschließlich den Bewohnern des Wohnheimes zu.

Für die Nutzung werden entsprechende Gebühren erhoben. 

Die Waschvollautomaten werden von der Firma appWash betrieben. Für die Nutzung des Waschvollautomaten benötigen Sie die App appWash, die Sie im Google Play Store oder im App Store downloaden können.

Die Waschmaschinen werden vollständig über die App gesteuert. Bitte melden Sie jegliche Schäden oder Fehlfunktionen an den Maschinen dem appWash support.

Schäden in den Räumen, z.B. Wasserschaden, melden Sie bitte dem Hausmeister über das Schadensformular.

Kategorie: Ausstattung
Setzen Sie ein Lesezeichen auf den Permalink.