Bedarf / Pauschale für Studierende | ab WS 2022/23 |
Grundbedarf | 452 € |
Wohnpauschale / bei den Eltern | 360 € / 59 € |
Zuschlag für KV/PV (bei eigener Versicherung) | 122 € (Ü30: 206 €) |
„BAföG-Höchstsatz“ | 934 € |
Außerdem wird ein Kinderbetreuungszuschlag für jedes im Haushalt lebende eigene Kind, das das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gewährt. Dieser Zuschlag wird abweichend von der sonstigen Förderung als Vollzuschuss gezahlt. Er beträgt ab dem WS2022/2023 monatlich für jedes Kind 160 €.
Kategorie:
BAföG
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